Wenn es nach Harald Hoppensack geht, einst SPD-Ratsherr und IT-Berater der Entsorgungsbetriebe, dann könnte sein Streit mit der EBE um vermeintlich zu viel kassierte Honorare für null Leistung schon in der kommenden Woche beigelegt werden. Denn dann will sein Rechtsanwalt Harald Wostry der EBE ein Vergleichs-Angebot vorlegen, mit dem sich die Schadensersatzforderung von knapp 97.500 Euro aus der Welt schaffen ließe.

Gesellschafter sollen entscheiden

In welcher Größenordnung sich die Summe bewegt, die Hoppensack zu zahlen bereit wäre, mochte Wostry vorab nicht signalisieren. Fest steht: Er beziffert die streitige Summe mit allenfalls rund 80.000 Euro, weil die Entsorgungsbetriebe das Honorar für die beiden letzten Arbeitsmonate Hoppensacks seit beinahe zwei Jahren als eine Art Faustpfand zurückhielten.

Welche Summe Hoppensack auch immer anbietet – eine isolierte Entscheidung der Geschäftsführung über das Okay zum Vergleich werde es nicht geben, signalisierte auf NRZ-Nachfrage gestern Uwe Unterseher-Herold, Nachfolger des einstigen EBE-Geschäftsführers Klaus Kunze: „Wir werden auf jeden Fall die Gesellschafter beteiligen“ – die Stadt Essen also und das private Entsorgungs-Unternehmen Remondis.

Sollte der Vergleich dort keine Zustimmung finden, stünde ein womöglich langwieriger Prozess vor – bis zum Beweis des Gegenteils vor dem Landgericht Essen. Denn das Ansinnen, Hoppensacks Einsatz bei der EBE als den eines Arbeitnehmers zu werten – mit der Folge, dass er sich für sein üppiges Honorar gar nicht erst rechtfertigen müsste – lehnte Richter Dieter Süß-Emden ab. Gegen diese Entscheidung kann Hoppensack noch Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Ob er dies tut, entscheidet sich dem Vernehmen nach, wenn die schriftliche Begründung vorliegt.

Unabhängig von der zivilrechtlichen Auseinandersetzung steht dem 68-Jährigen womöglich noch ein Strafprozess ins Haus: Nach NRZ-Informationen sind die Ermittler davon überzeugt, dass der Computer-Experte trotz seines Einsatzes für die IT der EBE nicht die Anforderungen eines Interim-Managers erfüllte, die ein Tageshonorar von immerhin 1.500 Euro hätten rechtfertigen können. Im fraglichen Zeitraum soll den Entsorgungsbetrieben deshalb ein Schaden von mehr als 120.000 Euro durch überzogene Bezüge Hoppensacks entstanden sein.