Essen. Streitpunkt Wallberg-Restaurant in der Philharmonie Essen: Die Stadttochter GVE ist im Pachtvertrag Nelson Müller offenbar weit entgegengekommen.

Das Aus des Wallberg-Restaurants in der Philharmonie Essen könnte dem Verpächter, der Grundstücksverwaltung Essen GmbH (GVE) und somit der Stadt, finanziell gewaltig auf die Füße fallen. So gibt es eine für die Stadt möglicherweise folgenschwere Vereinbarung zwischen der GVE und dem letzten Pächter, Nelson Müller. In einer Nebenabrede zum Pachtvertrag habe der damalige GVE-Geschäftsführer Andreas Hillebrand Müller zugesichert, für etwaige wirtschaftliche Schäden aufzukommen, falls kein Anschlusspachtvertrag über den 31. März 2015 hinaus zustande komme. Das bestätigte der neue GVE-Chef Dirk Miklikowski. Das heißt: Die GVE nahm Müller einen Teil des unternehmerischen Risikos ab.

Miklikowski, der erst Ende Februar zum GVE-Geschäftsführer bestellt wurde, hat diese Vereinbarung offenbar bestürzt, wenn er sagt: „Diese Nebenabrede ist ohne Not getroffen worden.“ Den Schaden, der sich daraus für die GVE ergeben könnte, schätzt er auf bis zu 100.000 Euro, die die GVE an Müller zahlen müsste. Nelson Müller selbst und auch seine Anwälte wollten sich zu den Vorgängen nicht äußern. Ob Müller bereits erste Rechnungen an die GVE geschickt hat, ist ebenfalls nicht bekannt. Miklikowski kündigte jedoch an, diese Verabredung juristisch überprüfen zu lassen – notfalls auch per Gericht. „Ich bin Geschäftsführer der GVE und habe Schaden vom Unternehmen abzuwenden“, erklärte er.

Wolff kündigt Klage gegen GVE und Stadt an

Bei den Risiken, die die klamme GVE eingegangen ist, dürfte es sich in erster Linie um Lohnkosten für die Wallberg-Mitarbeiter handeln. Müller hatte ihnen zum 31. März gekündigt, einige Beschäftigte haben jedoch wegen längerer Kündigungsfristen Lohnansprüche über dieses Datum hinaus. 19 ehemalige Mitarbeiter klagen zudem gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht, was für Müller auch die Anwaltskosten in die Höhe treibt.

Ob die GVE tatsächlich zur Kasse gebeten wird und wie viel sie am Ende an den Sterne-Koch zahlen muss, hängt in erster Linie vom Ausgang eines anderen Gerichtsverfahrens ab. Zwölf Wallberg-Beschäftigte haben nämlich nicht nur Müller sondern auch dessen Vorgänger im Wallberg, die Wolff-Gruppe, vor dem Arbeitsgericht verklagt – in zwei Fällen bislang erfolgreich. Demnach war der Betriebsübergang im Wallberg von Wolff auf Müller im September 2014 formal fehlerhaft, so dass die Mitarbeiter weiter bei Wolff angestellt sind. Wolff müsste also für die anfallenden Löhne ab April aufkommen. Doch Wolff kündigte an, dies notfalls durch alle Instanzen anzufechten.

GVE: "Nicht unser Problem"

Der GVE droht unabhängig vom Ausgang dieses Rechtsstreites weiteres Ungemach. Und auch hier dreht es sich um frühere Vereinbarungen, die Ex-Geschäftsführer Hillebrand eingegangen sein soll. Der Unternehmer Klaus Wolff, der hinter der Wolff-Gruppe steht, will seinerseits die Stadttochter verklagen. Er wirft ihr vor, dass sie sich nicht an Vereinbarungen gehalten habe. Nach WAZ-Informationen sollen Wolff und die GVE im Dezember 2013 sinngemäß schriftlich fixiert haben, dass die GVE einen neuen Pächter für das Wallberg sucht, der die Mitarbeiter übernehmen muss. Alternativ soll sich die GVE dazu verpflichtet haben, eine Regelung zu finden, die für das Personal eine soziale Absicherung schafft. Wolff fühlt sich nun von der GVE getäuscht, weil der in Aussicht gestellte langjährige Pachtvertrag mit Müller platzte und die Mitarbeiter ihren Job verloren. Er sieht deshalb die GVE respektive die Stadt vertraglich wie auch moralisch in der Pflicht. Sie müssten sich fragen lassen, „wie sie mit dem Personal umgehen“, so Wolff.

Miklikowski reagierte indes gelassen: Die GVE habe mit Müller einen neuen Pächter gefunden. Damit sei sie der Verpflichtung nachgekommen. „Es ist nicht unser Problem, wenn Herr Wolff nicht in der Lage war, den Betriebsübergang ordnungsgemäß abzuwickeln.“