Essen. Im Februar brannte ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Essen. Laut Justiz ist der Bezirksschornsteinfeger für das Feuer verantwortlich.
Das Feuer, das am 27. Februar beinahe ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus an der Hammer Straße in Kupferdreh niedergebrannt hätte, soll durch die Nachlässigkeit des Bezirksschornsteinfegers verursacht worden sein. Gegen den Strafbefehl über 7200 Euro (60 Tagessätze) hat er allerdings Einspruch eingelegt.
Auf der linken Seite ist in dem fast 200 Jahre alten Gebäude gegenüber der Dilldorfer Höhe das griechische Restaurant „Oniro“ untergebracht, auf der rechten Seite sollen seniorengerechte Wohnungen entstehen. In diesem wegen der Bauarbeiten damals leerstehenden Hausteil schlugen Flammen aus Dachstuhl und Fenster, als die Feuerwehr morgens um 6.12 Uhr vor Ort eintraf. Den Löschkräften gelang es noch, ein Übergreifen auf das Restaurant zu verhindern. Es blieb dennoch einige Zeit geschlossen. Längst läuft der Betrieb wieder. Lediglich das Dach des rechten Gebäudeteils wurde völlig zerstört. Menschen hatten sich in dem Haus nicht aufgehalten.
Ein Gutachten klärte den Fall aus Sicht der Ermittler auf. Staatsanwältin Birgit Jürgens, Sprecherin der Behörde, bestätigte am Dienstag, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Schornsteinfeger einen Strafbefehl beantragt hatte. Amtsrichter Daniel Klees überzeugte das Gutachten, so dass er ihn erließ.
Hitzestau am Holzbalken
Danach soll der Schornsteinfeger den Kamin des Hauses nicht ordnungsgemäß überprüft haben. Er soll bei seiner Arbeit ein durchgerostetes Stahlblech im Kamin übersehen haben. Es soll verhindert haben, dass bei Feuer im Ofen die Hitze ordnungsgemäß abzog. Dadurch sei ein Hitzestau entstanden. Ein Deckenbalken aus Holz hätte sich entzündet und das Feuer im vor 40 Jahren renovierten Dachstuhl entfacht.
Der Vorwurf gegen den Schornsteinfeger lautet auf fahrlässige Brandstiftung. Seine Schuld wird von der Justiz angesichts der 60 Tagessätze als eher gering eingestuft. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Er sieht sich aber nicht schuldig und hat Einspruch eingelegt: „Mir wird vorgeworfen, dass ich eine Zwischendecke nicht freigelegt hätte, hinter der das Stahlblech für mich unsichtbar lag. Aber das wäre unverhältnismäßig gewesen. Und laut Gutachter der Versicherung kann es auch andere Brandursachen gegeben haben, weil damals geschweißt und geflext wurde.“ Weil er Einspruch eingelegt hat, wird es zum öffentlichen Strafprozess kommen.