Essen. Wallberg-Mitarbeiter klagen erfolgreich gegen den Betriebsübergang auf Nelson Müller. Wolff geht gegen Stadt Essen vor.
Wallberg-Drama, nächster Akt: Das Aus des Restaurantbetriebes Wallberg in der Philharmonie holt die Wolff-Gruppe als ehemalige Betreiberin ein und könnte für sie teuer werden. Das Arbeitsgericht erklärte am Mittwoch in zwei Fällen den Betriebsübergang auf die Nelson Müller Philharmonie GmbH & Co.KG im September 2014 für unwirksam. Damit sind die beiden klagenden Mitarbeiter weiter bei der Wallberg Gastronomie & Catering GmbH angestellt, hinter der als Hauptgesellschafter Klaus Wolff steht.
Insgesamt haben laut Gericht zwölf Wallberg-Mitarbeiter dem Betriebsübergang von Wolff auf Müller widersprochen. Auch in den anderen Verfahren ist mit einem ähnlichen Ausgang zu rechnen, glaubt der Kläger-Anwalt Christian Nohr.
In den beiden Fällen vom Mittwoch bedeutet dies, dass Wolffs Firma den Mitarbeitern noch drei bzw. vier Monate Gehalt bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist zahlen muss. Allein das summiert sich auf einen fünfstelligen Betrag. Die Wolff-Gruppe befürchtet nun „erhebliche Zahlungsforderungen“, die auf sie zukommen könnten und kündigte an, in die nächste gerichtliche Instanz zu gehen. Gleichzeitig werde sie die Stadt Essen und Nelson Müller rechtlich in die Verantwortung nehmen, teilte sie mit.
Weder moralisch noch sachlich in der Verantwortung
Damit gewinnt der Streit um die Vorgänge im Wallberg an Schärfe. Interessant dürfte vor allem die Frage sein, inwiefern die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) als Verpächter nun in die Pflicht genommen werden kann. Wolff behauptet, dass er eine schriftliche Vereinbarung mit der GVE darüber habe, dass die Arbeitsplätze nach dem Pächterwechsel vollständig erhalten bleiben.
Bekanntlich hatte Müller den zum 31. Dezember 2014 auslaufenden Pachtvertrag von Wolff schon vier Monate früher übernommen. Anschließend verlängerte die GVE den Vertrag mit ihm nur um drei Monate. Müller zog sich dann tatsächlich Ende März zurück und kündigte allen Mitarbeitern. In einem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt, hatte die GVE Müller explizit dazu aufgefordert.
Dass Müllers Rückzug nun Wolff auf die Füße fallen könnte, sorgt dort für Entsetzen. Unabhängig von möglichen juristischen Formfehlern, die beim Betriebsübergang passiert sind, sieht sich Wolff weder moralisch noch sachlich in der Verantwortung für dieses „Desaster aus der Zusammenarbeit mit der Stadt Essen“.