Essen. . Soll das Grugabad in Gänze für kommende Generationen erhalten werden? Ulrich Kapteina, Sprecher des Arbeitskreises „Essen 2030“, rät der Politik in der Denkmaldebatte zur Zurückhaltung.

Soll das Grugabad unter Denkmalschutz gestellt werden? In die aktuelle Debatte schaltet sich nun auch der Arbeitskreis „Essen 2030“ ein. Ulrich Kapteina, Sprecher des Gremiums, in dem sich Architekten, Stadtplaner und an der Stadtentwicklung interessierte Bürger zusammen gefunden haben, mahnt zur Zurückhaltung.

Den politischen Entscheidungsträgern im Planungsausschuss der Stadt Essen empfiehlt Kapteina, ihr Votum zurückzustellen. Sie sollten sich folgende Fragen stellen: „Brauchen wir das Bad in Gänze, um es der Nachwelt zu erhalten?“ Oder würde es genügen, vielleicht die Rutsche oder andere markante Objekte unter Denkmalschutz zu stellen? Oder reicht es gar aus, die Pläne zu archivieren, nach denen das von Gerd Lichtenhahn entworfene Freibad Anfang der 1960er Jahre gebaut wurde? Auch diese Frage hält der Sprecher des Arbeitskreises durchaus für diskutabel.

Sanierungsstau von 14 Millionen Euro

Kapteina stellt sich damit nicht gegen eine Unterschutzstellung des Grugabades. Vielmehr wirbt er für einen Denkmalschutz mit Augenmaß. Was lässt der Denkmalschutz zu? Was schließt er aus? Darüber müsse die Politik sich Klarheit verschaffen. Und: „Wer soll in Zukunft die Kosten tragen?“ Auch diese Frage gelte es zu beantworten angesichts eines Sanierungstaus, den die städtischen Sport- und Bäderbetriebe schon vor Jahren auf 14 Millionen Euro bezifferten.

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Von Seiten des Landes vermisst Kapteina, der als Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf auch von Berufs wegen mit Denkmalschutzfragen betraut ist, klare Leitlinien zum Umgang mit Bauten aus den 1950er und 1960er Jahren, an denen sich die Politik orientieren könne. Die heutige Entscheidungsfindung nennt der Sprecher des Arbeitskreises „ein Stochern im Nebel“. Kapteina erinnert in diesem Zusammenhang an die Debatte um das Hauptbad an der Steeler Straße, für dessen Erhalt „Essen 2030“ sich vehement eingesetzt hatte, ohne dabei das Argument der Kosten für Sanierung und Betrieb – anders als nun beim Grugabad – übrigens allzu sehr zu bemühen; die von der Stadt genannte zweistellige Millionensumme stellt der Arbeitskreis in Frage.

Mit 75 000 Besuchern erreichte das Grugabad 2014 einen Tiefststand

Das Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland sprach dem architektonisch eindrucksvollen Bau aus den 1950er Jahren die Schutzwürdigkeit aufgrund der vorgenommenen baulichen Veränderungen jedoch ab. Das Grugabad hingegen stufen die Experten als erhaltenswert ein aufgrund eines Gesamtkonzeptes, „wie es im nationalen und internationalen Vergleich“ nur wenige Bäderbauten aus dieser Zeit zeigten.

Der Einwurf des Arbeitskreises „Essen 2030“ erreicht die Politik in einem Stadium der Entscheidungsfindung, in der sie uneins ist in der Frage, ob der Denkmalschutz Fluch oder Segen für das Grugabad ist und in der die Gemeindeprüfungsanstalt eine Schließung des Bades angesichts der finanziellen Nöte der Stadt ausdrücklich eine Option nennt. Zur Erinnerung: Mit 75 000 Besuchern erreichte das Freibad 2014 einen Tiefststand.

Die Bezirksvertretung II hat die Debatte jüngst vorweggenommen, in dem sie sich für den Erhalt des Grugabades aussprach, sich in der Denkmalfrage aber gespalten zeigte. Der Denkmalschutz könnte das Grugabad vor städtebaulichen Begehrlichkeiten schützen. Aber wäre damit nicht auch jegliche Entwicklung blockiert? „Denkmalschutz bedeutet nicht Käseglocke“, sagt dazu Petra Beckers, Leiterin des städtischen Instituts für Denkmalpflege. Das Geschaffene zu respektieren und Neues zu schaffen – dafür bedürfe es aber eben auch Phantasie.