Essen. . Die Veranstalter von Stadt- und Straßenfesten in Essen können aufatmen. Allerdings muss mit erneuten Gutachter-Kosten gerechnet werden.
Die Stadt Essen rückt wieder ab von ihrer neuen Vorschrift, die Genehmigung von Stadt- und Straßenfesten zu versagen, wenn Windstärke 6 oder mehr zu befürchten ist und Bäume am Ort des Geschehens sind. Beim Stadtverband der Bürger- und Verkehrsvereine, aber auch bei der Essen Marketing GmbH (EMG) war die Bestimmung als vollkommen unpraktikabel bezeichnet und heftig kritisiert worden. Windstärke 6 in Böen (Wind ab 39 km/h) kommt in Essen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes im Schnitt an 142 Tagen im Jahr vor. Die Organisation von Freiluft-Veranstaltungen wäre damit nicht mehr kalkulierbar geworden, da kurzfristige Absagen und Regress-Ansprüche die Regel gewesen wären.
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Bernd Schmidt-Knop, Leiter des Grün- und Gruga-Betriebs, und Klaus Stock, beim Amt für Straßen und Verkehr für Sondergenehmigungen zuständig, bleiben aber dabei, dass wegen der Spätfolgen von Sturm Ela viele der 88 000 Straßen- und Parkbäume in Essen weiter eine Gefahr darstellten. Bis alle fachlich gründlich untersucht seien, könnten noch Jahre vergehen. „Wir haben keine absolute Sicherheit“, so Stock. Daher könne auch vorerst nicht so großzügig genehmigt werden wie dies früher üblich war. Alle Veranstalter seien aufgerufen, vor dem Veranstaltungstermin so früh wie möglich mit der Stadtverwaltung ( 88 39 021) Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob am Fest-Ort mögliche Gefahrenbäume stehen. „Wir werden uns bemühen, diese dann sofort zu untersuchen“, so Schmidt-Knop. Gelinge das mangels Personal nicht, „müssen wie die Veranstalter bitten, uns zu helfen“. Sprich: Diese müssen dann auf eigene Kosten Baumgutachter bestellen, die die Sache abklären. Dabei sei unerheblich, ob bereits 2014 beim Vorjahresdatum der jeweiligen Veranstaltung ein Gutachter am gleichen Baum Entwarnung gab. „Die Krankheit kann in dem einen Jahr fortgeschritten sein“, so Schmidt-Knop. Das Problem sei, dass wegen Ela viele Bäume Vorschäden hätten, die sie anfällig machten für Krankheiten. Folge dieser Vorsicht sind allerdings erneute Kosten für teure Experten, die besonders für kleinere Veranstalter schwer zu stemmen sein dürften.
„Dann steht der Bierwagen notfalls 20 Meter weiter“
Wenn kurzfristig keine Klärung möglich ist, bleibe noch, den Baum so abzusperren, dass niemand in seine Nähe komme. „Dann steht der Bierwagen notfalls 20 Meter weiter“, erklärte der Feste-Organisator der EMG, Dieter Groppe, der angab, mit der nun gefundenen Regelung leben zu können. „Wichtig ist, dass man miteinander redet.“ Es müsse verhindert werden, „dass am Ende eine tolle Veranstaltung aufgeben muss.“ Von 158 genehmigungspflichtigen Freiluft-Veranstaltungen konnten 2014 trotz Ela immerhin 136 stattfinden. „Das schaffen wir dieses Jahr mindestens auch“, gab sich Schmidt-Knop optimistisch.
Für die nächsten Tage bleibt die Windstärke 6-Regelung übrigens in Kraft, da sie für die genehmigten Veranstaltungen – etwa an den Pfingsttagen – nicht mehr zurückgenommen werden könne, sagte Klaus Stock.