H-Kennzeichen gibt es seit 1997, „H“ steht für historisch. Der Buchstabe wird hinten angestellt. Beispiel: E – GN 307H“.




Autos, die ein solches Nummernschild tragen, müssen vor mehr als 30 Jahren für den Verkehr zugelassen worden sein.



Das Ziel: Gut erhaltene Oldtimer sollen als automobiles historisches „Kulturgut“ besonders geschützt werden.