Essen. . Oberbürgermeister Reinhard Paß und sein ehemaliger Büroleiter sollen jeweils 1000 Euro zahlen, damit die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren einstellt.

Im EBE-Skandal hat die Staatsanwaltschaft Essen die Ermittlungen zu einem ersten, kleineren Teilabschnitt abgeschlossen und will das Verfahren gegen ein Bußgeld einstellen. Es geht dabei um die Annahme von Freikarten für Fußballspiele von Schalke 04 und Borussia Dortmund durch den früheren Büroleiter von Oberbürgermeister Reinhard Paß, Uwe Gummersbach.

Der OB hatte als Dienstvorgesetzter seine schriftliche Erlaubnis gegeben, weshalb auch er in den Fokus der Ermittlungen geraten war. Die Staatsanwaltschaft hat beiden Beschuldigten nun angeboten, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Euro zugunsten der Staatskasse vorläufig einzustellen, was Paß nach eigenen Angaben auch bereits angenommen hat. „Ich habe heute morgen die 1000 Euro überwiesen“, erklärte er auf Anfrage der WAZ. Gummersbach, inzwischen Leiter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes, war gestern nicht zu erreichen.

So begründete der OB sein Okay für die EBE-Karten

Wörtlich sagt Paß im September 2013 zu den Vorwürfen: „Zur Inanspruchnahme von Fußballkarten durch meinen Büroleiter Uwe Gummersbach stelle ich fest, dass Herr Gummersbach jeweils unmittelbar vor den Spielen bei der EBE anfragte, ob die betreffenden Karten auf dem Kontingent der Dauerkarten, die die EBE hat, noch nicht vergeben worden sind und diese ansonsten ungenutzt verfallen würden.

Seitens der EBE wurde dann bestätigt, dass die Karten noch vorhanden sind und mit einer Inanspruchnahme der Karten im Zusammenhang mit Kundenmaßnahmen etc. nicht mehr zu rechnen sei. Herr Gummersbach hat daraufhin mich als seinen Vorgesetzten entsprechend der beamtenrechtlichen Vorschriften des Antikorruptionskonzeptes der Stadt Essen darüber informiert, dass er das jeweilige Fußballspiel privat besuchen wolle und um eine entsprechende Genehmigung der ansonsten verfallenen Karten aus dem Kontingent der EBE gebeten. Die entsprechende Genehmigung habe ich jeweils schriftlich erteilt.“

„Hinreichender Tatverdacht“ auf Beihilfe zur Untreue

„Wird die Auflage nicht erfüllt, erhält das Verfahren durch Erhebung der öffentlichen Anklage seinen Fortgang“, heißt es durchaus drohend im Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft an einen Bürger, der in dem Fall Anzeige erstattet hatte. Laut Oberstaatsanwältin Anette Milk werde das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt, vielmehr bediene man sich des Paragrafen 153a der Strafprozessordnung. Demnach kann ein Verfahren gegen Auflage eingestellt werden, wenn dem „die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.

Milk zufolge besteht aber weiterhin ein „hinreichender Tatverdacht“ auf Beihilfe zur Untreue im Fall Gummersbach. Bei Paß laute der Vorwurf wörtlich „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“. Dies sei selbst dann gegeben, so Milk, wenn Paß nur passiv geduldet haben sollte, dass sein Büroleiter auf Kosten der EBE Fußballspiele besuchte. Vorstrafen sind mit den Bußgeldern nicht verbunden, auch seien dies „keine registerpflichtigen Entscheidungen“.

Seinem damaligen Büroleiter Uwe Gummersbach (im Bild 2009) hatte OB Paß schriftlich erlaubt, die Schalke- und BVB-Tickets aus dem EBE-Kontingent zu nutzen.
Seinem damaligen Büroleiter Uwe Gummersbach (im Bild 2009) hatte OB Paß schriftlich erlaubt, die Schalke- und BVB-Tickets aus dem EBE-Kontingent zu nutzen.

Freispruch zweiter Klasse für Paß politisch belastend

Für den früheren Büroleiter und vor allem für den bald um seine Wiederwahl kämpfenden Oberbürgermeister ist der „Freispruch zweiter Klasse“ gleichwohl belastend. Paß hatte die Genehmigung für die Fußballkarten auch damit gerechtfertigt, dass die Karten für Spiele von Schalke 04 und Borussia Dortmund sonst verfallen wären. „Aus meiner Sicht war das alles harmlos“, so Paß gestern zur WAZ. Er habe deshalb durchaus erwogen, die Zahlung der Geldbuße abzulehnen. Die Aussicht, sich dann aber womöglich vor Gericht rechtfertigen zu müssen, habe ihn aber schließlich zu der Entscheidung gebracht, das Bußgeld zu akzeptieren. „Für mich als politischer Mandatsträger kann ein Verfahren nur negativ sein“, so Paß.

Mit der Bußgeldzahlung ist für Paß die juristische Seite der EBE-Affäre vermutlich erledigt. Die Hauptermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Komplex richten sich gegen andere und dauern noch an.