Streit um den Denkmalschutz für die Villa von Berthold Beitz
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Essen.. Die Denkmalbehörde sieht keinen Grund, die ehemalige Villa von Berthold Beitz unter Denkmalschutz zu stellen. Dieses Urteil stößt auf Kritik.
Der Vorsitzende des Arbeitskreises Essen 2030, Ulrich Kapteina, übt deutliche Kritik an der Einschätzung der Denkmalpflege in der Frage, ob die ehemalige Villa von Berthold Beitz unter Denkmalschutz gestellt werden sollte. Sowohl die Denkmalbehörde der Stadt Essen als auch die obere Denkmalpflege hatten dies verneint. Unter den Beispielen der Villen-Architektur der 1950er Jahre habe das Haus „keinen besonderen Wert“.
Kapteina kann diese Einschätzung nach eigenen Worten nicht teilen. Der in Denkmalfragen versierte Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf weist daraufhin, dass laut Denkmalschutzgesetz Gebäude nicht allein aufgrund architektonischer oder städtebaulicher Kriterien unter Schutz gestellt werden können. Das Gesetz erlaube es auch Objekte der Zeitgeschichte als Baudenkmal zu schützen. „Ein solches Objekt ist die Beitz-Villa zweifellos.“
Vermutlich gebe es in ganz Nordrhein-Westfalen kein zweites Privathaus, in dem so viele Staatsmänner und Persönlichkeiten der Nachkriegsgeschichte zu Gast gewesen seien, gibt Kapteina zu bedenken.
Die Beitz-Villa sei deshalb ein herausragendes Beispiel der Zeitgeschichte sowohl für den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland als auch für die Versöhnung mit dem Ostblock. Vor diesem Hintergrund sei die Haltung der Denkmalpflege „provinziell und unangemessen“. Kapteina empfiehlt, diese noch einmal zu überdenken. Bliebe die Denkmalbehörde bei ihrer Einschätzung, wäre der Abriss der Villa wohl besiegelt.
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