Ladezonen sind – meist zeitlich befristete – eingeschränkte Halteverbote. Das heißt, dass Fahrzeuge dort drei Minuten zum Be- und Entladen abgestellt werden dürfen, beziehungsweise so lange, bis der Ladevorgang beendet ist.

Dabei können auch Privatpersonen Ladezonen nutzen – so sie denn größere Güter transportieren. „Ein geöffneter Kofferraum reicht nicht aus, um einen Ladevorgang glaubhaft zu machen“, heißt es beim Ordnungsamt. Außerdem muss das Fahrzeug direkt nach dem Be- oder Entladen umgestellt werden.

Wer in einer Ladezone parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen – wer dadurch einen Ladevorgang behindert, kann zudem abgeschleppt werden.