Essen-Rüttenscheid. . Nach dem Urteil, die Genehmigung des Oktoberfestes sei rechtswidrig, mit dem Finger nur auf die klagenden Anwohner zu zeigen, ist zu kurz gedacht. Ein Kommentar.

Jeder hat das Recht, für seine Ruhe-Bedürfnisse vor Gericht zu ziehen – da bildet Rüttenscheid trotz seines Rufs als Amüsierviertel keine Ausnahme. Im Fall des Rü-Oktoberfestes nur auf die „spaßbefreiten“ Kläger zu zeigen, wie es in einigen Online-Kommentaren heißt, ist zu kurz gedacht. Denn es wäre Aufgabe der Ordnungsbehörden gewesen, zwei Großveranstaltungen mit Strahlkraft über Essen hinaus gerichtsfest zu machen.

Dass für den Aufbau des Zeltes offenbar nicht einmal eine Genehmigung vorlag, verwundert doch sehr. Tatsächlich hat man blauäugig auf die breite Akzeptanz gesetzt, die beide Veranstaltungen zweifellos genießen. Dass einige wenige in der Lage sind, einigen Tausend ein paar schöne Stunden madig zu machen, liegt an den harten Genehmigungsauflagen. Die wiederum werden von der Politik bestimmt – und treiben Fest-Organisatoren mitunter ans Ende ihrer Nerven und Finanzen.

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Eine Verschärfung der Auflagen wird zu noch höheren Kosten und vermutlich auch zu weniger Spaß führen. Was tun? Die Politik sollte die hohen Hürden für Veranstaltungen so lockern, dass möglichst alle damit leben können. Kurzfristig aber ist zwischen Anwohnern und Veranstaltern nun zunächst die Bereitschaft zum Kompromiss gefragt – dafür braucht es nicht zwingend ein Gericht. Die Absage der Veranstaltungen wäre jedenfalls ein herber Verlust für die ganze Stadt.