Essen. . In Essen stirbt eine MRSA-Patientin. Weil das dazugehörige Gutachten Mängel hat, will der Sohn der Toten Klarheit. Doch die Klinik stellt sich quer.

Seine Mutter ist tot – und dann kommt dieser Satz, der sich anfühlt „wie ein Schlag ins Gesicht“ von Andreas B.: „Im Verlauf der Behandlung kam es, trotz aller Bemühungen und unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften, leider zu der Entstehung einer MRSA-Sepsis, an deren Folgen Frau B. verstarb.“

Das schreibt das Katholische Klinikum Essen zum Tode von Christel B. MRSA ist ein resistenter Keim, eine Sepsis: eine Blutvergiftung. „Aber welche Hygiene?“, fragt sich Andreas B. Bei seinen regelmäßigen Besuchen habe er „wenig Sauberkeit auf der Intensivstation erlebt“.

Pizza-Boten auf der Intensivstation

Oktober 2012: Christel B. (71) liegt auf der Intensivstation des Philippusstiftes Essen-Borbeck. Diagnose: schwere Bauchspeicheldrüsenentzündung, ausgelöst durch eine Gallensteinwanderung. Zunächst ist sie MRSA-frei. Nach drei Eingriffen binnen drei Tagen ist sie mit MRSA infiziert. Die Bakterien werden im Blut der Patientin nachgewiesen. Zwei Wochen später ist Christel B. tot.

Ihr Sohn ist „davon überzeugt, dass mangelnde Hygiene ihren Tod verschuldet hat“. Seine Vorwürfe gegen die Klinik: „Nichteinhaltung von Hygienevorschriften, mangelnde Desinfektionskontrolle durch das Personal, keine Schutzkleidung für Besucher“. Handschuhe habe selten jemand getragen auf der Intensivstation, dafür hätten sich dort Pizza-Boten die Klinke in die Hand gegeben.

Andreas B. beantragt eine Überprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein. Deren Gutachterkommission schickt einen Internisten im Ruhestand ins Rennen. Der sieht „keinen Anhalt“ für Hygienefehler; der Tod von Christel B. sei „schicksalsmäßig eingetreten“. Auch die Blutvergiftung durch MRSA-Keime: „schicksalsmäßig“. Die Kommission nickt: „schicksalsmäßig“, das sei „schlüssig und überzeugend“.

„Schicksal ist, wenn man im falschen Krankenhaus landet“

Chefarzt Prof. Klaus-Dieter Zastrow sagt: „Schicksal ist, wenn man im falschen Krankenhaus landet.“ Der Hygieniker ist selbst als Sachverständiger tätig. In den Stellungnahmen der Klinik, des Gutachters und der Kommission zum Fall Christel B. erkennt er „haarsträubende fachliche Mängel“. Schon der Bericht der Klinik offenbare „gravierende Fehleinschätzungen“.

Die Aussage der behandelnden Ärzte, „dass im Verlauf einer intensivmedizinischen Behandlung bei mehrfachem Antibiotikawechsel eine MRSA-Besiedlung und gegebenenfalls-Infektion auftreten könnte“, sei „Unsinn“, sagt Zastrow. Ebenso die Erkenntnis des Pflegepersonals: „Aus hygienischer Sicht ist das Tragen von Handschuhen und Schutzkleidung nicht erforderlich.“ Zastrow: „Ganz falsch. Ein Widerspruch zur Richtlinie des Robert-Koch-Instituts.“ Die Bemerkung der Essener Pfleger, „eine Händedesinfektion ist ausreichend“, spreche für eine „erhebliche fachliche Unkenntnis“.

Ein Gutachten als „wissenschaftliche Zumutung“

„Erschreckende Fehler“ erkennt Zastrow in dem Gutachten. „Das ist eine wissenschaftliche Zumutung“, sagt er. „Schon das Prinzip der Isolierung MRSA-infizierter Patienten zum Schutze keimfreier Patienten wurde bei dieser Patientin ganz offensichtlich nicht beachtet.“ Sein Fazit zur Behandlung von Christel B.: „Maßnahmen der Basis-Hygiene wurden nicht beachtet. Die Gutachterkommission hält das für richtig.“

Andreas B. will „Licht ins Dunkel bringen“. Er verlangt Einsicht in die Hygienedokumentation. Jede Klinik muss jede Infektion, jeden Krankheitserreger genau protokollieren: Wann und wo sie aufgetreten sind, unter welchen Umständen. Wer sie wie bewertet und behandelt hat, mit welchen Antibiotika, wann und in welchen Mengen. Welchen konkreten Schutz der Patient genossen hat, aber auch die Besucher, das Personal, die Mitpatienten. All dies müssen deutsche Kliniken dokumentieren. Zeigen müssen sie ihre Aufzeichnungen nicht. Für Patienten und Angehörige sind die Akten tabu – wegen eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm. Das besagt: „Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übergeordnete Interessen zu schützen, die zwar auch dem einzelnen Patienten zugutekommen, aber nicht zu seinem persönlichen Schutz geschaffen wurden.“ (AZ.: 26 U 192/10)

Sinn des Gesetzes „auf den Kopf gestellt“

Mit dem Hinweis darauf verweigert das Katholische Klinikum Essen die Akteneinsicht. „Das OLG hat ein Urteil mit katastrophalen Folgen abgeliefert“, sagt Hygieniker Zastrow. Er hat 2011 an der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes mitgewirkt. Dass es gegen den Patienten ausgelegt werde, sei „fatal“. Zastrow: „Damit wird der Sinn des Gesetzes auf den Kopf gestellt. Es soll Menschen vor Infektionen schützen – nicht Kliniken vor einer Kontrolle bezüglich der Einhaltung elementarer Hygieneregeln.