Aus der Lokalzeitung vom 27. November 1974: .
Die letzten Tage Kettwigs als eigenständige Kommune sind gezählt, auch wenn Kettwig noch hofft. Zum 1. Januar 1975 wird die Stadt eingemeindet. Dort wehrt man sich bis zuletzt dagegen – doch ein Antrag der Stadt Kettwig, die geplante Eingemeindung auszusetzen, weil Kettwig Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, scheitert vor dem Verfassungsgerichtshof NRW.
Die geplante Eingemeindung Kettwig erfolgt jedoch nur in kleinen Schritten. Bis eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Kettwig erfolgt ist, darf die Stadt Essen keine Entscheidung über ihren neuen Stadtteil fällen, „der nicht wiedergutzumachende Nachteile für den Fall des Erfolgs der Klage“ brächte. Außerdem darf sich die Stadt Essen nicht einfach Kettwigs Haushaltskasse einverleiben, sondern muss das Vermögen der Stadt Kettwig erst mal ruhen lassen - Ausgaben aus Kettwigs Kasse dürfen vorerst nur „im unabdingbaren Maß“ erfolgen.