Es geht um Sex. Und es geht um Geld: Mit einer „Vergnügungssteuer auf entgeltliche und gewerbsmäßige sexuelle Vergnügen“ will die Stadt Essen Prostituierte und Bordelle zur Kasse bitten. Die so genannte Sexsteuer treibt aber auch Betreiber von Schwulensaunen um. Sollten auch sie unter die Steuer fallen, gingen dort sehr bald die Lichter aus. „Das wäre unser Ruin“, warnt Horst Schmitz, Vorsitzender des europäischen Gay-Saunaverbandes, der vor zwölf Jahren die „Max Sauna“ in der Innenstadt eröffnet hat.
Eine handvoll Saunabetriebe, in denen sich homosexuelle Männer treffen, gibt es in der Stadt. Ihnen allen drohe das gleiche Schicksal. Denn der Eintritt in eine Schwulensauna ist mit Preisen unter 20 Euro vergleichsweise günstig. Bordells oder Swingerclubs rufen gerne schon mal das Fünffache oder mehr auf. 6500 Euro pro Monat, die die „Max Sauna“ an Sexsteuer abführen müsste, ließen sich nicht erwirtschaften, so Schmitz. Der Laden könne dicht machen, denn Kunden könnten ja in andere Städte ausweichen, nach Düsseldorf oder Mülheim.
Ausdrücklich verboten
Doch die Betreiber führen nicht allein wirtschaftliche Gründe an. Zu Unrecht würden Schwulensaunen immer wieder dem Rotlicht-Bereich zugeordnet, beklagt Bernt Ide, Gesellschafter der Phönix Sauna an der Viehofer Straße. Dabei sei Prostitution ausdrücklich verboten.
Ide streitet nicht ab, dass es in seinem Betrieb zu sexuellen Kontakten zwischen Besuchern kommt. Im Gegenteil, in der Phönix-Sauna gebe es Kabinen, die Kunden alleine nutzen könnten, aber auch zu zweit. Kondome würden nicht mehr verteilt wie in früheren Jahren, da man dies als Aufforderung zum Sex verstehen könnte. Zu haben seien Präservative aber sehr wohl, dienten diese doch der Gesundheitsprävention.
Was unterscheidet eine Schwulensauna dann von einem Swingerclub, außer der Eintrittspreis? Maßgebend sei der „Charakter des Betriebes“ und nicht „die Motivation der Besucher“, argumentiert Rechtsanwalt Michael Schmidt von der Kölner Wirtschaftskanzlei MAS Consulting, der die Interessen der beiden Essener Saunabetriebe vertritt. Soll heißen: Wer einen Swingerclub besucht, tut dies, weil er oder sie Sex sucht. Für Besuchereiner Schwulensauna gelte dies nicht zwingend, auch wenn die Möglichkeit, dass es zu sexuellen Kontakten kommen könnte, prinzipiell besteht. Aber: Leistungen, die über die eines „normalen Saunabades“ hinausgehen, würden eben nicht angeboten.
Rechtlich ist das wohl Auslegungssache. Während die Stadt Köln Schwulensaunen bei der Einführung einer Sexsteuer außen vorließ, blieb die Stadt Dortmund hart und kassiert ab. Die Folge: Zwei von drei Saunen machten dicht, weiß Bernt Ide. Ein Betreiber scheiterte mit dem Besuch vor dem Verwaltungsgericht, sich von der Steuer befreien zu lassen. Denn Mitarbeiter des Steueramtes waren bei einer Ortsbesichtigung nicht nur auf eine Reihe von Sex-Utensilien gestoßen, sondern fanden auch ein „Verhörzimmer“, eine Liebesschaukel und einen „Darkroom“ vor.
Für das Gericht eindeutige Indizien. Laut Medienberichten musste der Kläger 50 000 Euro Steuern nachzahlen.