Duisburg-Homberg-Baerl. . Das Rechtsamt der Stadt beantwortet Prüfauftrag zur vermeintlichen Loslösung von Homberg und Baerl. Um von Duisburg nach Moers wechseln zu können müssen mehrere politische Gremien zustimmen. Zudem muss ein Gesetz geändert werden.

Dass die beiden Ortsteile Homberg und Baerl in nächster Zeit oder überhaupt einmal zu Moers und dem Kreis Wesel gehören, scheint mehr als unwahrscheinlich. Das sagt die Stadt Duisburg in ihrer Mitteilungsvorlage zwar nicht explizit, die in der Mitteilung aufgeführten Verfahrensschritte zur Loslösung eines Gebietes, sprechen allerdings eine deutliche Sprache. Nach einem knappen halben Jahr hat das Rechtsamt der Stadt den Prüfauftrag erledigt, den es im März von CDU, FDP und der Wählervereinigung „Deine Stimme“ bekommen hatte. In der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl bekommen die Mitglieder des Gremiums die Vorlage zur Zustimmung.

In leicht verklausuliertem Amtsdeutsch wird dort die Gemeindeordnung zitiert: „Bei Gebietsänderungen haben die beteiligten Gemeinden vor Aufnahme von Verhandlungen über Änderungen ihres Gebiets (...) die Aufsichtsbehörde zu unterrichten.“ Vor jeder Gebietsänderung ist der Wille der betroffenen Bevölkerung in der Weise festzustellen, dass den Räten der beteiligten Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Anhören der Stadträte

„Zudem sind die Gemeindeverbände, deren Grenzen durch die Gebietsänderung berührt werden zu hören.“ Hier wären das die Stadträte Duisburg und Moers sowie der Kreistag Wesel. Sprich, es muss die Zustimmung zweier Räte sowie des Kreistags her.

Die Gebietsänderung selbst bedarf eines Gesetzes. „Zu dieser Gebietsänderung haben die beteiligten Gemeinden und Gemeindeverbände Gebietsänderungsverträge abzuschließen, in denen insbesondere die für die Auseinandersetzung, die Rechtsnachfolge und die Überleitung des Ortsrechts notwendigen Bestimmungen aufzunehmen sind. Die Verträge bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.“