Duisburg. . Wie viele Stimmen sind nötig, um ein Mandat für eine Bezirksvertretung zu bekommen? Wahlamt bleibt bei seiner Aussage, dass um die 5000 Stimmen erforderlich sind. Wie ist es aber zu erklären, dass bei der vergangenen Wahl lediglich gut 760 Stimmen für ein Mandat gereicht haben?
Wären tatsächlich 5000 Stimmen nötig, um einen Platz in einer Duisburger Bezirksvertretung (BV) zu ergattern, Karsten Vüllings (Bürgerlich-Liberale, BL; Rheinhausen) und Thomas Rangs (FDP; Homberg) säßen heute nicht in den genannten Gremien. Rangs Partei holte bei der Kommunalwahl 2009 exakt 763 Stimmen (was 5,4 Prozent entspricht), Vüllings’ 1161 Stimmen (4,1 Prozent). Das reichte aufgrund der Wahlbeteiligung und der jeweiligen Zahl der Wahlberechtigten zu je einem Sitz im Parlament. Burkhard Beyersdorff, zuständiger Mitarbeiter im Duisburger Wahlamt, bleibt jedoch bei seiner gestern gegenüber dieser Zeitung gemachten Aussage, dass 5000 bis 6000 Stimmen für einen Sitz nötig seien können.
Der Wahlexperte verweist auf das zur vergangenen Kommunalwahl veränderte Kommunalwahlgesetz. Durch das sogenannte Divisorverfahren, dieses hat das Verfahren der Sitzberechnung nach Hare/Niemeyer abgelöst, sei es tatsächlich rechnerisch möglich, dass eine solch hohe Zahl für einen Sitz erforderlich sei. Es sei jedoch durchaus üblich, dass wie im Falle von FDP oder BL eine deutlich geringere Zahl ausreiche, um ein Mandat für die Bezirksvertretung zu bekommen.
Laut Karsten Vüllings wird es durch das Auszählverfahren bei dieser Wahl für die kleinen Parteien oder Wählergemeinschaften sogar noch etwas einfacher. Die beiden entfallenen Sitze – die Parlamente werden von 19 auf 17 Mitglieder verkleinert (wir berichteten) – würden ausschließlich zu Lasten der großen Parteien gehen.