Moers/Duisburg. .
Wegen Nötigung fand sich ein 49-jähriger Krankenpfleger aus Moers gestern vor dem Amtsgericht Duisburg wieder. Am 17. April 2012 hatte er auf der A 42 im Duisburger Norden das Auto eines Ehepaars ausgebremst. Laut Anklage war es schon beim Auffädeln von der A 59 auf die 42 zum Gerangel gekommen. Möglicherweise aus Rache, weil der Widersacher ihm die Vorfahrt nahm, soll sich der Moerser kurze Zeit später vor den Wagen des Ehepaares gesetzt und auf die Bremse getreten haben, so dass der Fahrer Mühe hatte, einen Unfall zu vermeiden.
Für sein Fehlverhalten war dem Moerser ein Strafbefehl über 1500 Euro und drei Monate Fahrverbot ins Haus geflattert. Der legte Widerspruch ein und rechtfertigte sich vor dem Strafrichter. Er sei doch beim Autobahnwechsel behindert worden, beschwerte sich der Angeklagte. „Ich habe nicht gebremst“, beteuerte er. „Das wäre doch dumm von mir, schließlich hatte ich doch kurz vorher schon ein Verfahren.“ 2011 war der 49-Jährige wegen Nötigung und Beleidigung verurteilt worden. Die Flensburger Kartei bescheinigte ihm sogar sechs Verstöße.
Apropos dumm: Im Anhörungsbogen hatte der Angeklagte behauptet, er sei gar nicht gefahren. „Ich hatte das vergessen “, erklärte er gestern. „Sehr seltsam, dass sie es erst vergessen und dann alle Details wissen“, kommentierte der Amtsrichter. Die Zeugen erinnerten sich genau an das abrupte Ausbremsen. „Als wir Zuhause waren, habe ich mir erstmal ein Schnäpschen genehmigt“, so die Beifahrerin. Die Geldstrafe wuchs auf auf 2500 Euro (50 Tagessätze zu je 50 Euro); angesichts des langen Abstandes zur Tat wurde das Fahrverbot allerdings auf einen Monat reduziert.