Auf der Baustelle des Containerterminals sind Überwachungskameras installiert. Zudem fotografiert eine Security-Firma Autos auf dem Gelände. Geht das zu weit?

Duisburg-Hohenbudberg. Hans-Georg Even staunte nicht schlecht, als er jüngst mit seinem Wagen auf dem Parkplatz vor der ehemaligen Diskothek „Rheinwerk“ an der Hohenbudberger Dahlingstraße hielt. Nicht nur, dass an der dortigen Baustelle der Hafen AG – hier entsteht das Containerterminal Hohenbudberg – zwei Überwachungskameras hingen, auch sprang flugs ein schwarzgekleideter Security-Mann aus einem Container und fotografierte die Nummernschilder von Evens Wagen. „Das ist alles sehr merkwürdig, dürfen die das überhaupt?“

Bei der Antwort auf diese Frage wird’s kompliziert, es gibt Aussagen der Hafen AG, der Stadt und auch vom Landesbeauftragten für den Datenschutz. Zuerst Hafen AG-Sprecher Jan Heitmann: „Duisport hat in Absprache mit der Stadt zwei Kameras als Bestandteil des Sicherheitskonzeptes für die Baustelle anbringen lassen. Sie erfassen zulässigerweise privates Baugelände, es werden damit zum Beispiel unberechtigte Baustellenzutritte von Metalldieben dokumentiert. Auf die Kameras wird mit einem Schild hingewiesen. Die Aufzeichnungen werden regelmäßig gelöscht. Als Bauherr beachten wir dabei die Grundsätze des Datenschutzes.“ Auch zum Abfotografieren von Auto-Nummernschildern äußert sich Heitmann: „Ein Sicherheitsunternehmen bewacht die Baustelle sowie angrenzende Privatflächen und dokumentiert gegebenenfalls dort ein- und ausfahrende oder parkende Fahrzeuge. Auch hier wird der Datenschutz beachtet. Auf dem Parkplatz oder im öffentlichen Raum werden keine Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt.“ Zur Kamera selbst, das heißt, wie detailgetreu Menschen auf dem Bild zu erkennen sind, wollte sich Duisport, sprich die Hafen AG, nicht äußern.

Laut des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist eine Kameraüberwachung, etwa bei privaten Baustellen, zulässig. „Es geht dabei um die Wahrung berechtigter Interessen“, sagt dessen Pressesprecherin Birgit Weck-Boeckh. Das heißt, es ist weitläufig bekannt, dass auf Baustellen häufig geklaut wird. Dieser Fakt reiche aus, um Kameras aufstellen zu dürfen. Auf die Überwachung müsse per Schild hingewiesen werden, zudem müssten die Aufnahmen schnellstmöglich gelöscht werden. „Am besten ist es, jeweils morgens zu löschen, wenn in der vorherigen Nacht nichts vorgefallen ist.“ In Sachen Fotografieren von Autos sagt Weck-Boeckh, ohne dabei einen Paragrafen zitieren zu müssen: „Das ist dann doch ein bisschen viel.“

Wer mit wem sprach, ist unklar

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Duisburg ist laut Aussage der Stadt nicht in den Fall involviert, „es wird ja kein städtisches Gebiet überwacht“, sagt Sprecher Peter Hilbrands. Bis gestern Nachmittag war allerdings weder von Seiten der Stadt noch von Seiten der Hafen AG herauszubekommen, wer mit wem über die Kameras in Hohenbudberg überhaupt gesprochen hat. Und ob das Aufstellen hätte von wem auch immer genehmigt werden müssen. Beide Seiten wollten aber weiter nachforschen, wer denn da nun mit wem gesprochen hat. Ein Anruf in der Sache ist gestern bis Redaktionsschluss aber ausgeblieben.

Was bleibt, ist ein bisschen vage. Laut unabhängiger Stelle darf Duisport die Baustelle offenbar filmen. Was genau die Kameras erfassen, ist jedoch nicht beantwortet worden, die Sache mit den Nummernschildern ist zumindest heikel. Ob Hans-Georg Even jemals erfährt, was mit den Fotos von seinem Nummernschild passierte oder noch passieren wird? Das Gelände wird er künftig meiden...