Ausschreibung von Bliersheimer Villen und Grundstücken verzögert sich weiter. Diesmal hemmen mögliche Änderungen beim Lärmschutz das Vorankommen
Zum Start ein Zitat: „Es dauert eben seine Zeit, wenn die öffentliche Hand öffentliches Eigentum verkauft“, diese Aussage von NRW-Urban-Projektleiter Cornel Volk stammt vom 27. Oktober vorigen Jahres. Holger Leschik will diese Aussage vermutlich nicht mehr hören. Ihm gehört das angrenzende Casino Bliersheim, er möchte gerne eine der Villen kaufen. Und was ist diesmal, mag man sich ob der jahrelangen Hängepartie um die 1903 erbauten ehemaligen Krupp-Prachtvillen denken?
Diesmal, so sagt es Cornel Volk, steht der Vermarktung der Gebäude der Lärmschutz im Wege. „Nebenan erweitert sich das Logistikunternehmen Rhenus. Dadurch gelten auf dem Villengelände möglicherweise andere Lärmschutzvorschriften.“ Rhenus bewege sich auf einem durch einen Bebauungsplan abgesicherten Gelände. Das heißt, die möglichen neuen Villenbesitzer – auf diesem Gelände gelte laut Volk kein Bebauungsplan – müssten sich quasi fügen.
Fenster nicht mehr öffnen?
Was dann soviel heißt, dass womöglich sehr dick verglaste Fenster eingebaut werden müssten. Im schlimmsten Falle dürften Fenster gar nicht geöffnet werden, stattdessen müssten mechanische Lüftungsanlagen für Luftaustausch sorgen. „Ob das dann für die potenziellen Bieter noch wirtschaftlich interessant ist, ist die Frage.“
Wie die Stadt gestern auf Anfrage bestätigte, seien bisherige Baugenehmigungen fürs Villen-Gelände selbstverständlich nach geltendem Planungsrecht genehmigt worden. Aktuell liege der Stadt nichts von Seiten NRW-Urbans vor. Das soll sich allerdings schon bald ändern. „Wir machen eine Bauanfrage, um die Planungsrechtliche Grundlage für das Gebiet zu klären“, heißt es aus Düsseldorf.
Ein Ende der Geschichte scheint nicht in Sicht, eine Zeitachse, wann man denn so weit sein wolle, um die beiden Grundstücke (Größe: 2310 und 2770 Quadratmeter) und die drei Villen (Größe: 1250, 1620 und 2250 Quadratmeter) endlich auszuschreiben, konnte Cornel Volk nicht aufzeigen.
Beim Land ist man sich offenbar derzeit auch nicht mehr sicher, in welcher Form man die Gebäude und Flächen ausschreiben will. Stand vor einem Jahr: Es gibt fünf Lose, wer mag, bietet einzeln. Man könne aber auch für alles zusammen bieten. Ob es ein Mindestgebot gibt, ist ebenso absolut unklar. Auf der einen Seite hätten sich in den vergangenen Jahren um die 20 potenzielle Interessenten gemeldet. Gebe man aber ein Mindestgebot, etwa einen marktüblichen Preis, vor, könnte es sein, dass man auf Häusern und Flächen womöglich sitzenbliebe.
Letztlich sei man dem Steuerzahler in NRW verpflichtet. Man könne und dürfe die Immobilien nicht verschenken...