Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: Da der Bebauungsplan für das ehemalige Hallenbad-Grundstück an der Rathausallee in Rumeln-Kaldenhausen ein größeres Gebiet umfasst als die 2200 Quadratmeter, auf denen die Duisburger „K&K GmbH“ einen Supermarkt zu errichten plant, sahen die Rheinhauser Bezirksvertreter noch Informations- und Beratungsbedarf.
Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: Da der Bebauungsplan für das ehemalige Hallenbad-Grundstück an der Rathausallee in Rumeln-Kaldenhausen ein größeres Gebiet umfasst als die 2200 Quadratmeter, auf denen die Duisburger „K&K GmbH“ einen Supermarkt zu errichten plant, sahen die Rheinhauser Bezirksvertreter noch Informations- und Beratungsbedarf. Um das Thema trotzdem vor der entscheidenden Stadtrats-Sitzung zu behandeln, wird es nun am 20. September als bislang einziger Tagesordnungspunkt einer Sondersitzung der Bezirksvertretung in zweiter Lesung abgehandelt.
Große inhaltliche Bedenken gibt es nicht: Das Baugebiet ist im Einzelhandelskonzept der Stadt Duisburg als Teil des „Nahversorgungszentrums“ Rumeln-Kaldenhausen ausdrücklich für großräumigen Einzelhandel vorgesehen. Dass es in unmittelbarer Nähe bereits Filialen der Discounter-Ketten Aldi und Lidl gibt, ist auch kein Hindernis. Nach Informationen der Redaktion wird der Vollversorger Edeka mit seiner dann Filiale im Ortsteil - neben zweien an der Düsseldorfer Straße, eine davon auf Höhe des „Rumelner Domizil“, die andere in Kaldenhausen - in das neue Geschäftsgebäude einziehen und damit das vorhandene Angebot eher ergänzen.
Die Fläche, die, zur Verwunderung der Politiker, neben der des geplanten Supermarktes ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplans ist, ist der ehemalige Parkplatz des Schwimmbades. Mit Aufgabe des Hallenbades und der benachbarten Schule an der Kirchfeldstraße hat dieser seine ursprüngliche Funktion verloren. Für die rund 1500 Quadratmeter große Fläche in der Nahtlage zwischen dem geplanten Nahversorgungszentrum und dem alten, laut Bebauungsplan für Wohnbebauung vorgesehenen Gelände der aufgegebenen Kirchfeldschule gibt es bislang keinen Bebauungsplan. Entsprechend wäre dort gemäß Paragraf 34 des Baugesetzbuchs jede Art von Bebauung zulässig, die nicht durch andere Gesetze ausdrücklich verboten ist.
Gelände für Einzelhandel
Um dem einen Riegel vorzuschieben und das Areal in Gänze planen zu können, umfasst der Bebauungsplan jetzt das rund einen Hektar große Areal zwischen Friedhof, Kirchfeldschule und Düsseldorfer Straße komplett. Wie die Planung im Detail aussehen soll, wird der im Auftrag von K&K durch das Kölner Planungsbüro Jankowski erstellte Bebauungsplan zeigen. Am 20. September steht lediglich der Beschluss, einen solchen aufzustellen, zur Debatte. Neben dem Geltungsbereich stehen aber auch die städtebaulichen Zielsetzungen. Die sehen für den Noch-Parkplatz des alten Hallenbades eine „wohnbauliche Entwicklung“ vor.