Rheinhausen. . Die Stadt Duisburg muss bis Mitte September die Gleichberechtigung von Fußgängern am Markt aufheben. „Eine weitere Folge aus der Serie ,Teure Duisburger Schildbürgerstreiche’“, so der Bezirksvertreter der BL, Karsten Vüllings.

Es sollte der große Wurf sein: „Shared Space“, ein verkehrsberuhigter Bereich rund um den Rheinhauser Marktplatz, in dem Autofahrer, Radler und Fußgänger gleichberechtigt mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Die Gelder kamen vom Bund im Rahmen des „Konjunkturpaket II“, und zur Eröffnung im November 2010 wagte sich sogar der umstrittene Oberbürgermeister Adolf Sauerland auf einen öffentlichen Termin im Westen der Stadt. Die Ketchup-Attacke auf den später abgewählten OB sollte nicht die einzige peinliche Panne in Zusammenhang mit „Shared Space“ sein.

Schon kurz nach der Freigabe des umgestalteten Bereichs für den Verkehr fiel auf, dass ein großer Teil der dafür vorgesehenen Fläche nicht die baulichen Voraussetzungen - gleiche Gestaltung von Fußweg und Fahrbahn - für diese Verkehrsregelung hat. Also wurden die Schilder umgesetzt und der beruhigte Bereich auf den unmittelbaren Kreuzungsbereich von Atroper, Duisburger, Krefelder und Hochemmericher Straße eingegrenzt. Wie die Aufsichtsbehörde der Stadt, die Bezirksregierung Düsseldorf, dieses Jahr feststellte, reicht das aber nicht.

Schon im letzten Jahr sorgte der „shared space“ Ausbau für Verwirrung bei Fahrzeugführern und Fußgängern. Foto: Tanja Pickartz
Schon im letzten Jahr sorgte der „shared space“ Ausbau für Verwirrung bei Fahrzeugführern und Fußgängern. Foto: Tanja Pickartz © WAZ FotoPool

Wie die Stadt erst jetzt mitteilte, gab es am 11. Mai dieses Jahres eine Besprechung zwischen Vertretern der Stadt und der Bezirksregierung. Themen waren Gestaltung und Beschilderung der barrierefreien Plätze. Dabei kam „einvernehmlich“ heraus, dass die Verkehrsberuhigung rund um den Hochemmeicher Markt rechtlich nicht haltbar ist: „Der wesentliche Grund für die Änderung der Beschilderung ist die unterschiedliche bauliche Ausführung von Gehweg und Fahrbahn in Verbindung mit der Funktion der Straße als Hauptverkehrsstraße mit mindestens nahräumiger Verbindungsfunktion.“ Also muss der beruhigte Bereich in einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ mit Tempo 10 km/h geändert werden - sagt die Stadt.

Politiker sieht am Markt einen weiteren Schildbürgerstreich

Im „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ am Hochemmericher Markt, der nach dem Willen der Bezirksregierung noch Mitte September ausgeschildert werden soll, wird neben Tempo zehn auch ein Parkverbot eingerichtet. Bereits am 2. Juli hatte die Bezirksregierung die Stadt per Erlass angewiesen, den Bereich entsprechend umzuwandeln.

Mit der veränderten Beschilderung wird die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer aufgehoben und dem motorisierten Verkehr Vorrang eingeräumt. Dass die offizielle Gleichberechtigung an der nach wie vor durch die Pflaster-Anordnung hervorgehobenen ehemaligen abknickenden Vorfahrt von der Atroper in die Krefelder Straße nicht wirklich funktioniert, hatte in der Tat erst letzte Woche ein Verkehrsunfall gezeigt: Ein Radler war dort von einem Autofahrer, mit dem er sich offenbar nicht über die (nicht klar geregelte) Vorfahrt einigen konnte, angefahren worden (wir berichteten).

Als erste Partei hat sich die Wählergemeinschaft „Bürgerlich-Liberale“ zu Wort gemeldet. Deren Bezirksvertreter Karsten Vüllings bezeichnet den Vorgang als „eine weitere Folge aus der Serie ,Teure Duisburger Schildbürgerstreiche’.“ Vüllings: „Da gibt es seit 2009 eine offenbar nicht rechtskonforme Verkehrsführung und das festzustellen bedarf es erst der Intervention der Bezirksregierung. Angesichts der Tatsache, dass es in diesem Bereich erst in der letzten Woche einen Unfall mit einem Verletzten gegeben hat, stellt sich für mich jetzt die Frage nach einer eventuellen Haftung der Kommune.“ Äußerst ärgerlich sei auch, dass sich nun alle Verkehrsteilnehmer umgewöhnen müssen.

Dezernent soll aufklären

Vüllings kündigte außerdem an, gegen die Neuregelung vorzugehen: „Es stimmt zwar, dass die Kommunalaufsicht die Stadt angewiesen hat, die jetzt bestehende Verkehrsberuhigung aufzuheben. Aber was dann stattdessen für eine Regelung eingeführt wird, ist immer noch Sache der Bezirksvertretung!“

Die Stadt hielt sich dazu bedeckt: Vor der Presse wolle man erst die zuständigen Politiker informieren. Das wird der neue Duisburger Planungsdezernent Carsten Tum am morgigen Donnerstag in der Rheinhauser Bezirksvertretung persönlich tun. Es ist sein erster Besuch bei diesem Gremium.

Hintergrund: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

Ein „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ist eine Zone mit weniger als 30 km/h Höchstgeschwindigkeit. Er wird in „zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ empfohlen und beschränkt die Geschwindigkeit in der Regel auf 10 (wie in Rheinhausen geplant) oder 20 km/h. Die Richtlinien, etwa für Parken, Verkehrsführung und Radwege, entsprechen denen von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten. Das regelt § 45, Absatz 1d der Straßenverkehrsordnung.
Häufig werden „verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche“ in denkmalgeschützten Stadtkernen eingerichtet, um diese zu beruhigen, was die Verkehrssicherheit verbessern und die Nutzung des öffentlichen Raums, etwa durch Fußgänger und Außengastronomie, ermöglichen soll.