Duisburg-West. . In Wohngebieten besteht für viele Hunde Leinenpflicht. Die Halter kümmert dies nicht immer. Verstöße können teuer werden - was widerum auch nicht immer zur Einsicht führt.
Unangeleinte Hunden sorgen oft für Ärger und auch für Angst. Auch in den Haesen stört eine deutsche Dogge den Nachbarschaftsfrieden. Deren Halterin lässt den Vierbeiner ohne Leine laufen, das brachte auch schon eine Postbotin in Bedrängnis. Anwohner der Halener Straße, wo der Hund zu Hause ist, halten das Ordnungsamt für ohnmächtig, denn auch Geldstrafen verbessern die Situation nicht.
Die Rechtslage ist eindeutig: Innerhalb von Wohngebieten müssen bestimmte Hunderassen und große Hunde mit einer Widerristhöhe über 40 cm und einem Gewicht über 20 Kilogramm an der Leine geführt werden, so sieht es das Landeshundegesetz NRW vor. Die Dogge falle eindeutig darunter, sei „ein Riesenbiest“, heißt es aus Homberg. Ihre Besitzerin könne den Hund „nur mit Ach und Krach“ halten, wenn er angeleint ist. Doch das ist er eben nicht immer, und genau das sorgt in der Nachbarschaft für Unmut.
Postbotin kam mit Schrecken davon
Passanten wechseln die Straßenseite oder drehen um, wenn die Dogge leinenlos durch die Straßen läuft und Besitzer kleiner Hunde nehmen ihren Fiffi schützend auf den Arm. Auch die Post beschäftigte dieser Hund, der einmal ausbüchste und eine Postbotin verfolgte. Sie kam mit dem Schrecken davon.
„Es gibt durchaus Konflikte zwischen Zustellern und Hundebesitzern“, sagt Post-Sprecher Rainer Ernzer. Denn einige Hunde verteidigten ihr Territorium gegen die Boten und reagierten negativ auf Gerüche anderer Hunde, die oft an den Zustellern während ihrer täglichen Tour haften bleiben. „Doch wir bemühen uns immer um eine Lösung, bevor etwas passiert – in 99,9 Prozent der kommt es auch zu einer einvernehmlichen Lösung.“ Klar sei allerdings: „Das Wohl der Mitarbeiter geht vor.“ Sieht ein Zusteller sich durch einen Hund gefährdet, ist er nicht verpflichtet, die Post einzuwerfen, muss dann aber seine Dienststelle darüber informieren. Daraufhin wird das Qualitätsmanagement eingeschaltet und sucht das Gespräch mit dem Hundehalter.
Hundespray und Leckerliszum Schutz der Zusteller
Lösungsvorschläge sehen etwa vor, „dass der Hund zu bestimmten Zeiten angeleint oder dass ein Briefkasten am Gartentor angebracht wird“. Außerdem geben die Dienststellen auf Wunsch Hundespray „für den Fall des Angriffs“ aus. Manche Postenboten hätten aber eine ganz andere Geheimwaffe: Leckerlis.
Fruchten erste Gespräche nicht und zeigt sich ein Hundebesitzer uneinsichtig („Das sind sehr seltene Extremfälle“) wird eben keine Post mehr ausgeliefert, sondern in einer Filiale zur Abholung hinterlegt. „Letztlich sehen wir aber zu, dass die Zustellung geregelt ist, darin besteht ein beiderseitiges Interesse.“ Deshalb müsse man zumeist, solange der fragliche Hund nicht beiße, auch keine drastischeren Maßnahmen ergreifen.
Die sind im Fall der Haesener Hundehalterin auch gar nicht nötig, aus Sicht der Post hat sich das Problem gelöst. Doch Nachbarschaftsfrieden ist nicht eingekehrt. Inzwischen wurde das Ordnungsamt eingeschaltet und ein Bußgeldverfahren läuft gerade. Verwarngelder betragen 35 Euro, Bußgelder liegen gewöhnlich zwischen 50 und 500 Euro plus einer Bearbeitungsgebühr, es sind aber auch höhere Beträge möglich. Im „begründeten Einzelfall“ kann dem Halter auch sein Hund abgenommen werden.
Ordnungsamt benachrichtigen
Die Stadt reagiert zwar auf Hinweise aus der Bevölkerung und patrouilliert auch gemeldete Gebiete, doch man ist, ähnlich wie bei der Hundekot-Problematik (wir berichteten) auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wen die blau uniformierten Ordnungshüter nicht in flagranti erwischen, während er den Hund ohne Leine und Maulkorb laufen lässt, der muss schriftlich angezeigt werden – unter namentlicher Nennung der Zeugen. „Telefonisch erfolgen regelmäßig Beschwerden über nicht angeleinte Hunde an das Ordnungsamt, schriftliche eher weniger,“ so ein Sprecher.
Wie es auch immer mit der besagten deutschen Dogge weitergeht, unangeleinte Hunde werden in den Haesen wohl Aufreger bleiben, denn inzwischen laufen auch andere Hunde dort frei herum.
Verstösse in 2011: Rund 300 Geldstrafen
Im letzten Jahr hat die Stadt rund 220 Verwarngelder und etwa 80 Bußgelder wegen Verstöße gegen die Leinen und Maulkorbpflicht erhoben und sieben Hunde wurden sichergestellt. Hinweise über nicht angeleinte Hunde nimmt die Stadt unter Tel. 0203/94000 entgegen.