Rheinhausen. .

Der Standort an der südwestlichen Seite der Asterlager Straße ist gemäß Vergnügungsstättenkonzept für eine derartige Nutzung ausdrücklich zulässig.

Das war zu erwarten: An der Asterlager Straße in Rheinhausen, an der dem EKZ-Einzelhandelskomplex gegenüber liegenden Straßenseite, soll eine Spielhalle entstehen. Allerdings eine von bislang für Rheinhausen beispiellosen Ausmaßen: Das ehemalige Audi-Autohaus wird auf rund 1100 Quadratmetern Spielautomaten und einem Bistro Platz bieten - Toiletten, Lager- und Personalräume nicht eingerechnet. Seit der Autohändler Minrath die Immobilie im Diergardt-Gewerbegebiet 2007 aufgegeben hatte, ist die so entstandene Gewerbebrache ein Sorgenkind. Diverse Lebensmittel-Discounter wären lieber heute als morgen eingezogen, doch die waren stadtplanerisch unerwünscht.

Langer Leerstand

Die Autoreparatur-Kette „German Top“, 2008 eingezogen, hielt dort nicht mal ein Jahr durch. Zuletzt hieß es, der Hähnchenfrittierer „Kentucky Fried Chicken“ hätte Interesse an der Drive-In-tauglich gelegenen Immobilie - nicht unwahrscheinlich, immerhin betreibt die Mutter aller international agierenden US-Fastfoodketten nebenan seit Jahren erfolgreich ein Schnellrestaurant mit Autoschalter.

Doch daraus wurde nichts. Stattdessen kommt Rheinhausens bisher größte Spielhalle. Betreiber wird laut Informationen der Redaktion die Mülheimer Kette „Ihr Glückstreff“. Der Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung kommt in zwei Wochen auf den Tisch der Rheinhauser Bezirksvertretung.

Die wird dem Ansinnen wenig entgegen zu setzen zu haben. „Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig“, lautet, wie so oft, der Satz, mit dem die Baubehörde ihre Auffassung kund tut, dass der Investor einen Rechtsanspruch auf Zustimmung habe.

Und diesmal kommt noch ein Aspekt dazu: Die südwestliche Seite der Asterlager Straße gehört zu den Gebieten, die die Stadt Duisburg in ihrem „Vergnügungsstättenkonzept“ ausdrücklich dafür bestimmt hat, dass dort ausnahmsweise Stätten für das in Duisburg bekanntlich unerwünschte Nachtleben zulässig sind: Clubs, Diskotheken, aber auch Glücksspiel und Bordelle. Diesem Konzept hat auch die Rheinhauser Bezirksvertretung zugestimmt. Der politische Wille war also durchaus gegeben.