Duisburg. .

Michael Mohammed ist in den USA geboren, aber in Duisburg-Friemersheim aufgewachsen. Mehrere Jahre lebt er in den Staaten, will nun aber dauerhaft in Duisburg bleiben. Die Ausländerbehörde jedoch droht mit Ausweisung.

Michael Mohammed möchte nach mehreren Jahren in seinem Geburtsland, den USA, zurück an den Ort, an dem er aufgewachsen ist - Duisburg-Friemersheim. Der 39-Jährige spricht fließend Deutsch, hat diverse Angebote, in seinem hier erlernten Beruf zu arbeiten und möchte sich zudem um seine gesundheitlich angeschlagene Schwester kümmern. Ein Neubürger, wie Duisburg ihn sich wünscht? Nein, sagt die Ausländerbehörde - und droht ihm die Ausweisung an.

Kurios: Nach aktuellem Staatsbürgerschaftsrecht wäre das Ausländeramt für den Sohn einer deutschen Mutter gar nicht zuständig. Die Behörde wendet allerdings die Regelung an, die zur Zeit seiner Geburt galt: Kinder eines deutschen Vaters waren automatisch deutsche Staatsbürger; für Kinder einer deutschen Mutter musste ein Antrag gestellt werden.

Nach heutigem Recht Deutscher

Da dem Gesetzgeber klar war, dass dies nicht mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vereinbaren ist, wurde der Passus zwischenzeitlich geändert - bevor das Verfassungsgericht sich der Sache hätte annehmen müssen. „Und das“, glaubt Mohammeds Rechtsanwalt Jürgen Malberg, „ist die Krux: Wäre das Gesetz in Karlsruhe verhandelt worden, hätten wir die Verfassungswidrigkeit schwarz auf weiß und müssten jetzt nicht im Einzelfall argumentieren.“

Im Einzelfall ist das Duisburger Ausländeramt nämlich der Meinung, dass Mohammed kein Aufenthalt zusteht - auch nicht als Härtefall. Seine 38-jährige Schwester, ebenfalls in Duisburg-Rheinhausen aufgewachsen und in Duisburg als Kinderchirurgin tätig, hat derzeit selber gesundheitliche Probleme und ist, seit dem Tod der Großmutter und der Rückkehr der Mutter nach Chicago allein. „Michael ist jetzt quasi meine Familie. Und er würde sich um mich kümmern.“ Das, hieß es von der Behörde, mache die Angelegenheit noch lange nicht zum Härtefall: „Es hieß, ich könne mir ja einen ambulanten Pflegedienst kommen lassen. Ich brauche keinen ambulanten Pflegedienst - ich brauche meinen Bruder!“

Mehrere Job-Angebote

Der wiederum braucht jetzt vor allem seine Schwester. Zwar hat der gelernte und IHK-geprüfte Industriemechaniker nach eigener Angabe mehrere Job-Angebote und könnte sofort selber für seinen Lebensunterhalt sorgen. Doch dafür fehlt die Arbeitserlaubnis.

Die fehlende Arbeit ist kurioserweise eins der Argumente der Stadt: Zum Einzelfall, so Sprecher Frank Kopatschek, dürfe man aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben. Aber: „Bürger eines ,privilegierten Staates’, etwa der USA, dürfen für bis zu drei Monaten visafrei in die Bundesrepublik einreisen, dann müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und eine Arbeitsstelle vorweisen.“

Die es ohne Aufenthaltserlaubnis nicht gibt. Der Fall wird demnächst das Oberverwaltungsgericht beschäftigen.