Den Anwohnern der Varziner Straße in Hochheide stinkt der Schleichverkehr. Zwischen Kirch- und Rheinpreußenstraße verlaufend, ist die Wohnstraße offenbar für manche Autofahrer ein Weg, von Hochheide zur A40 den Schlenker Moerser/Rheinpreußen-Straße abzukürzen.
Ungeliebter
Schleichverkehr
Zwei Möglichkeiten könnte ein Anwohner, der sich mit einer „Bürgereingabe“ an die Homberger Bezirksvertretung gewandt hat, vorstellen: Zwischen Otto- und Rheinpreußenstraße könne man die Raser mit großen Tempo-30-Piktogrammen zur Ordnung rufen. Immerhin, so der Petent, hat die Straße auf diesem Stück nicht einmal einen Bürgersteig, so dass Anwohner und Schulkinder dort besonders gefährdet sind. Eine weitere Möglichkeit: Man könne die Varziner Straße mit einfachen baulichen Mitteln - möglich wären etwa Poller - zur Sackgasse machen.
Gibt’s nicht und ist auch nicht nötig, sagt die Stadt Duisburg. An einem Donnerstag im Februar habe man sich das fragliche Straßenstück mit zwei Radar-Messgeräten zur Brust genommen. Ergebnis: Die „gefahrene Höchstgeschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten wird“, im Behördendeutsch „V85“ genannt, betrug an einer Messstelle 34 und an der anderen 38 Km/h. Mit besagter V85 werde „das tatsächliche Fahrverhalten“ realistisch abgebildet - und das sehe an der Varziner Straße nun einmal so aus, dass etwa eine Radarfalle gar nicht erst auslösen würde. Das tun diese nämlich erst, wenn nach Abzug von drei km/h Messfehler-Toleranz eine Übertretung oberhalb der „Geringfügigkeitsschwelle“ von fünf km/h übrig bleibt - in Tempo-30-Zonen also 39.
Blitzer blitzen
erst bei 39
Das wiederum war bei der Probemessung an einer Messstelle bei fünf, an der anderen bei 13 Prozent der Fahrzeuge der Fall. „Ein außergewöhnlich hohes Geschwindigkeitsniveau liegt demnach nicht vor.“ Und auch das Unfallgeschehen im Viertel sei „unauffällig“.
Auch die Menge der Fahrzeuge, so das Ergebnis der Stichprobe, sei im Rahmen: In der „verkehrlichen Spitzenstunde“ am Nachmittag, schreibt die Stadt, habe man an den Messpunkten 80, beziehungsweise 100 Vorbeifahrten registriert. Das liege für solche Wohngebiete im Rahmen. Auch an „Wohnwegen im Mischungsprinzip“ - also Straßen, die auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden, seien bis zu 150 Fahrzeuge pro Stunde üblich.
Alles in allem, schließt das Planungsamt, gäbe es an der Varziner Straße also keine Auffälligkeiten, die „weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung rechtfertigen bzw. im Rahmen des derzeitigen Haushaltssicherungskonzepts rechtlich ermöglichen.“