Rheinhausen. .

Behindertenfahrdienst sollte keine Scooter transportieren dürfen. Stadt widerrief jetzt ihre Entscheidung

Ulrike Homa aus Rheinhausen ist schwerbehindert und kann kaum noch selbstständig gehen. „Die Stadt nimmt mir die letzte Lebensqualität“, klagt sie nun. Homa fährt ein Elektromobil, einen sogenannten Scooter, der 30 Kilometer lange Strecken zurücklegen kann, bevor er wieder aufgeladen werden muss. Längere innerstädtische Wege legt die Rheinhauserin seit drei Jahren mit dem Behindertenfahrdienst zurück. Das soll ihr aber nun verwehrt bleiben, da ihr ein Rollstuhl fehlt.

Mit dem Duisburger Fahrdienst besuchte Ulrike Homa bisher zum Beispiel die Duisburger Tafel, den Zoo oder das Grab ihres verstorbenen Ehemannes in Beeck. Ihr Transportunternehmen teilte ihr kürzlich mit, dass man sie nur noch in einem Rollstuhl mitnehmen dürfe. „Mir wurde der Boden unter den Füßen weggezogen“, echauffiert sich die Behinderte. „Jetzt bin ich in Rheinhausen gefangen.“ Mit einem Bus oder Zug könne sie aufgrund der Ausmaße ihres Gefährts nämlich auch nicht fahren.

„Die Auflage, keine Scooter mitzunehmen, kam von der Stadt“, sagt Uwe Link, Geschäftsführer von Dammers Behindertentransport. Duisburg teilt Fahrtengutscheine an Gehbehinderte aus. Partnerfirmen wie Dammers bekommen damit 90 bis 95 Prozent ihrer Rechnung von der öffentlichen Hand bezahlt. Der Eigenanteil der Fahrgäste beläuft sich auf etwa 2,50 Euro pro einfacher Fahrt. „Neben Scootern dürfen wir auch keine Rollatoren transportieren“, ergänzt Link. Zumindest nicht bei Kunden mit Gutscheinen, die städtische Kostenübernahme beanspruchen. „Für uns macht es aber keinen Unterschied, ob wir einen Rollstuhl oder einen Scooter transportieren.“

Begrenzter Etat

Die Weisung an die Transportunternehmen stammt vom Amt für Soziales und Wohnen. „Der Behindertenfahrdienst ist eine freiwillige Leistung“, sagt Amtsleiterin Andrea Bestgen-Schneebeck. „Wir führen sie aber trotz der Haushaltslage fort.“ Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, auch dort Einsparungen vorzunehmen, der Stadtrat lehnte dies jedoch ab. Denn der Fahrdienst ermöglicht behinderten Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben.

Vom Rat stammen auch die derzeit geltenden Richtlinien für diese spezielle Dienstleistung. Sie sehen vor, dass die Behinderten im Rollstuhl sitzend chauffiert werden. Aufgrund des Alters dieses Leitfadens sind Scooter jedoch noch nicht erfasst. Momentan werden neue Richtlinien erarbeitet, die neue Erkenntnisse und moderne Technologien einbeziehen sollen.

Es ginge dem Sozialamt nicht darum, sagt Bestgen-Schneebeck, bestimmte Menschen auszugrenzen. „Uns steht allerdings nur ein begrenzter Etat zur Verfügung und wir wollen sicherstellen, dass wir den Menschen helfen, die keine andere Möglichkeit als den Fahrdienst haben, um sich innerhalb der Stadt zu bewegen.“ Scooter und Rollatoren würden deshalb fortan nicht mehr berücksichtigt, weil deren Benutzer noch ein „Restlaufvermögen“ besitzen und somit auf ein Taxi oder auf Bus und Bahn ausweichen könnten. Ulrike Homas Situation sei zudem selten, nur neun anderen in ganz Duisburg ginge es wie ihr. Denn die meisten Fahrdienst-Nutzer besäßen einen Rollstuhl. Das Sozialamt werde jedoch jeden Einzelfall prüfen und nach einer Lösung suchen.

Jetzt rief die Stadt erneut bei Uwe Link von der Firma Dammers an. „Ab sofort dürfen wir wieder Kunden mit Scootern transportieren.“ Ulrike Homa aus Rheinhausen dürfte das freuen.