Rheinhausen. .
Gegen das Containerterminal in Hohenbudberg gingen in Duisburg 14 und in Düsseldorf „weniger als zehn“ Einwände ein. Einigen lagen aber lange Unterschriftenlisten bei.
Am Mittwoch ist die Einspruchsfrist gegen das geplante Container-Terminal der Duisburger Hafengesellschaft im Gewerbegebiet Hohenbudberg abgelaufen. 14 Einsprüche sind innerhalb der Frist im Duisburger Stadtentwicklungs-Amt eingegangen, teilweise mit langen Unterschriftenlisten. Genau eine Einwendung wurde im Rheinhauser Bezirksamt abgegeben. Dazu kamen noch einmal „weniger als zehn“ Einwände direkt an die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf.
Im Vorfeld hatte es reichlich öffentlichen Gegenwind gegeben. Nicht gegen das eigentliche Bauvorhaben - zusätzliche Rangiergleise für den ausgelasteten Verschiebe-Bahnhof von Logport I sowie ein Containerterminal - wohl aber gegen dessen Anschluss ans Straßennetz: Die bei den Behörden vorgesehene Erschließung über die Dahlingstraße würde durch Friemersheimer Wohngebiete führen, die von Duis-port präferierte Alternativ-Route in Richtung Bayerwerk und von dort auf die L473n krankt an nicht ausgebauten Straßen auf Krefelder Gebiet sowie einer Eisenbahn-Unterführung als enges, überflutungsgefährdetes Nadelöhr.
Gelände wird
baureif gemacht
Das Genehmigungsverfahren zielt übrigens nicht auf einen Bebauungsplan. Den gibt es bereits, seit der ehemalige Rangierbahnhof in den 90-er Jahren zum Gewerbegebiet umgewidmet und von der LEG entsprechend erschlossen wurde. Für die Inbetriebnahme der Bahngleise benötigt Duisport, beziehungsweise deren Tochtergesellschaft „Hafen Rheinhausen GmbH“, aber noch eine Genehmigung nach dem Bundeseisenbahngesetz.
Unabhängig von der Genehmigung hat der Bauherr schon begonnen, das Gelände baureif zu machen. Bereits im Dezember, bestätigt Duisport-Sprecher Bernd Reuther, wurde im Auftrag der Hafengesellschaft „Strauchwerk entfernt, Mulden zugekippt und wilde Müllkippen entsorgt.“ Mit der Baumschutzsatzung, ergab eine Nachfrage bei der Stadt Duisburg, geht das konform: „Es gibt im Landschaftsgesetz einen Passus über ,Natur auf Zeit’, die sich in unbebauten Brachen ausbreitet und für deren Beseitigung kein Ausgleich vorgenommen werden muss.“ Für das Gewerbegebiet als Ganzes seien ohnehin schon in den 90-ern Ausgleichspflanzungen festgesetzt worden.