Rheinhausen. Der Bergheimer Wolfgang Webers ist seit 14 Jahren ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht Duisburg. Im Januar beginnt seine vierte Amtszeit.
„Ich habe schon immer mit dem Gedanken gespielt, ein Ehrenamt zu übernehmen“, sagt Wolfgang Webers. Nun – seit 14 Jahren bekleidet der Bergheimer ein außergewöhnliches Ehrenamt. Er ist ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Duisburg und wurde in einer Sitzung des Stadtrates gemeinsam mit Heide Diemer aus Neudorf in diesem Amt für weitere fünf Jahre bestätigt. Ab 1. Januar nächsten Jahres tritt er seine vierte Amtszeit an.
Aus pragmatischen Gründen für Duisburg entschieden
Wolfgang Webers wollte immer ein Ehrenamt übernehmen, wusste aber lange Zeit nicht, welches ihn ansprechen würde. Bis der Zufall sein Interesse weckte. Es war ein Aufruf der Stadtverwaltung in dieser Zeitung, gesucht wurden Ehrenamtler. Der heute 64-Jährige kontaktierte die Stadt, füllte einen Fragebogen aus. „Ich habe damals zunächst nicht gewusst, um was es ging. Aufgrund des Fragenbogeninhaltes habe ich jedoch vermutet, dass es etwas mit Gerichten zu tun haben muss“, erinnert sich Wolfgang Webers und ergänzt: „Interessante Fälle haben mich schon immer interessiert, wie zum Beispiel seinerzeit der Fall Mannesmann in Düsseldorf.“
„Über manche Fälle darf man nicht nachdenken“
Wolfgang Webers stand noch im Berufsleben, als er das Ehrenamt zum ersten Mal annahm. Als Industriemeister war er unter anderem bis 1993 bei Krupp beschäftigt, ist jetzt allerdings seit Mai dieses Jahres Rentner. Zwei Angebote wurden ihm 2005 unterbreitet: das Landgericht Düsseldorf und das Sozialgericht Duisburg. Aus pragmatischen Gründen entschied er sich für Duisburg: „Wegen der Fahrerei und Parkplatzsuche. Ich muss ja zeitig da sein.“
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Als Vorteil seiner ehrenamtlichen Richtertätigkeit sieht er an, dass man in dieser Funktion die gesamte Geschichte eines Falles verfolgt und Dinge erfährt, die der Bürger nicht erfährt, allenfalls durch die Zeitung. „Als ehrenamtlicher Richter steht man auf der anderen Seite. Die Fälle in Duisburg waren schon interessant, über manche darf man aber nicht nachdenken“, sagt Webers. Gedanken macht sich der ehrenamtliche Richter, wenn Leute staatliche Hilfe bekommen, aber überzogene Hilfe wie die Nutzung von Fahrdiensten, beantragen.
Manche Entscheidungen erscheinen unlogisch
Wolfgang Webers hatte bisweilen auch den Eindruck, dass sich mancher sage: „Ich klage jetzt, es kostet mich nichts.“ Drei bis vier Mal im Jahr ist er bei Gericht, war bislang hauptsächlich bei Verhandlungen um Asylbewerberleistungen dabei. Als Problem empfindet er, dass mancher Asylbewerber von Unterstützungen lebe, aber teilweise nicht mitarbeite, die erforderlichen Dokumente nicht beibringe und so nicht helfe, seinen Status zu klären.
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Es gibt aber auch Beispiele, wo der gesunde Menschenverstand und die Lebenserfahrung des Laien zu einem anderen Schluss kommen als die Buchstaben des Gesetzes. Wolfgang Webers denkt an einen jungen Flüchtling, der die deutsche Sprache gelernt hatte, eine Ausbildung zum Kellner machte und in einem Wohnheim lebte. Er hatte sich selbst eine Wohnung besorgt, der Einzug wurde ihm von Amtswegen untersagt. Wolfgang Webers: „Er war eine adrette Erscheinung, hatte sich in den Sachverhalt gut eingelesen und sich sogar selber verteidigt. Die Wohnung wäre günstiger gewesen. Die Gesetze verweigerten, dass er sie annehmen konnte. Er musste im Wohnheim bleiben. Das war für mich unlogisch.“
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Jedem hauptamtlichen Richter stehen zwei ehrenamtliche zur Seite. Vor Beginn der Verhandlung wird der Sachverhalt erklärt, nach der Verhandlung ziehen sich alle Drei zur Beratung zurück. Wenn sie sich geeinigt haben, schreibt der Richter das Urteil. Dr. Dirk Zitzen, Richter und Pressesprecher am Sozialgericht, empfindet die Zusammenarbeit mit zwei Laien als Bereicherung: „Ein hauptamtlicher Richter ist gezwungen, das Mikroskop noch einmal schärfer zu stellen, den Sachverhalt genau zu überdenken und das Urteil gut zu begründen.“