Duisburg-Hochheide. . Nach der Sprengung des „Weißen Riesen“ in Duisburg-Hochheide liegt nun ein Gutachten vor. Ergebnis: Sämtliche Arbeiten verliefen ordnungsgemäß.
Auch wenn nach der Sprengung in Hochheide auch irgendwo vor der Sprengung ist – schließlich sollen in den kommenden Jahren zwei weitere Hochhäuser fallen – so dauern die Arbeiten auf dem Sprenggelände noch rund dreieinhalb Monate. Zwar ist das Gebäude nach der Sprengung keine 60 Meter mehr hoch, noch immer aber türmt sich der Stahlbeton-Schutt bis auf die Höhe der ehemals dritten Etage. Was auf der Baustelle aktuell passiert, erklärt Stadt-Sprecherin Anja Kopka.
„Seit dem 25. März wird der Bauschutt zur endgültigen Aufbereitung vorbereitet. Das bedeutet, dass die großformatigen Betonstücke mittels Bagger auf Bruchstücke von rund 60 Zentimetern Kantenlänge zerkleinert werden. Diese Bruchstücke werden durch eine Brechanlage geschickt, die dann Recycling-Schotter erstellt.“
Staubintensive Arbeiten
Die Arbeiten seien staubintensiv. Die direkt am Bagger freigesetzten Stäube würden dauerhaft durch zwei Personen mit C-Schläuchen eingedämmt. Im Schnitt seien fünf Bagger parallel im Einsatz. „Damit es für die Anwohner so wenig belastend wie möglich wird, werden nicht nur die ,Arbeitsstellen’ der Bagger feucht gehalten, sondern auch die mittlerweile sehr staubigen Fahrwege auf dem Baugelände. Auch wird verstärkt auf die Notwendigkeit zusätzlicher Straßenreinigung geachtet.“
Der zerkleinerte Bauschutt wird an Ort und Stelle wieder eingebaut, schließlich gelte es, zwei Kellergeschosse und auch die frühere Tiefgarage wieder mit Material aufzufüllen. Abgefahren wird laut Anja Kopka ausschließlich der auch mittels eines Magneten freigelegte Stahl. Rund 45 Lkw-Ladungen seien erforderlich, um die geschätzten 1350 Tonnen Stahl wegzuschaffen.
Aufgrund der massiven Staubentwicklung während der Sprengung auch danach waren in Hochheide Diskussionen aufgekommen, ob des möglichen Asbestgehalts in der Luft. Seit einigen Tagen liegt der „Abschlussbericht zur messtechnischen Begleitung bezüglich der Freisetzung von Asbest im Zusammenhang des Abbruchs des Weißen Riesen“ vor. Erstellt hat diesen für die Stadt das Sachverständigenbüro Grieseler GmbH aus Dortmund. Er umfasst laut Anja Kopka sämtliche Außenbereichsmessungen, die mit Beginn der Tätigkeiten vor Ort baubegleitend bis zum Tag der Sprengung stattgefunden haben.
Wasser in Tanks gesammelt
Die Messungen erfolgten laut Aussage aus dem Rathaus allesamt im Außenbereich und dienten der Überwachung, dass die am und im Gebäude stattfindenden Asbestsanierungs-Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Zunächst seien die Eingangsbereiche zum Gebäude dekontaminiert worden. Im Anschluss wurden in einem neuartigen Verfahren in einem geschlossenen System, aus dem nichts herausdrang, alle Wände des Gebäudes per Wasserstrahl bearbeitet.
Kopka: „Das Wasser wurde in großen Tanks gesammelt, später wurden die Asbestteile wieder vom Wasser gelöst und vorschriftsmäßig entsorgt.“ Sämtliche nachfolgende Messungen über die Schadstoffsanierungsphasen hinweg hätten keine Befunde ergeben. Die Schadstoffsanierungsmaßnahmen seien ordnungsgemäß durchgeführt worden und es habe auch keine Faserverschleppungen gegeben.
Vier Messpunkte wurden eingerichtet
Die Sprengung des Hochhauses wurde dann gesondert betrachtet. Durch die sogenannte Bergerhoff-Methode wurde Flugstaub eingesammelt und analysiert. „Der Sachverständige, so die Aussage der Stadt-Sprecherin, „wählte hierzu vier Messpunkte aus, um die Staubsammelmessstellen einzurichten.
„Mit Analyse der Staubproben wurde festgestellt, dass in drei der insgesamt vier Proben keine Asbestfasern enthalten waren.“ In der vierten Probe seien insgesamt zwei Fasern ermittelt worden, die, bezogen auf das gesammelte Probenmaterial einen Asbestfasermassenanteil von 0,00007 Prozent ausgemacht hätten.
„Dieser Wert wird sachverständig als gefahrlos definiert, da die allgemein anerkannte Nachweisgrenze um etwa das Hundertfache unterschritten wird. „Auch im Zuge der Aufräumarbeiten wurden keine Produktreste festgestellt, die als asbesthaltig verdächtig gelten.“