Zu den unter anderem in der Bezirksvertretung Rheinhausen beschlossenen sogenannten Containerklassen (wir berichteten), hat sich jetzt die Stadtverwaltung geäußert. Laut Aussage aus dem Rathaus hätten Elternvertreter Bedenken formuliert, nach denen keine ausreichende Zahl von Lehrkräften zur Verfügung stehen - außerdem wird befürchtet, dass die Container eine Dauerlösung sind.
Zu den unter anderem in der Bezirksvertretung Rheinhausen beschlossenen sogenannten Containerklassen (wir berichteten), hat sich jetzt die Stadtverwaltung geäußert. Laut Aussage aus dem Rathaus hätten Elternvertreter Bedenken formuliert, nach denen keine ausreichende Zahl von Lehrkräften zur Verfügung stehen - außerdem wird befürchtet, dass die Container eine Dauerlösung sind.
Eine Stadt-Sprecherin erklärt: „In Duisburg ist zu Beginn des kommenden Schuljahres ein massiver Anstieg von Schülerzahlen zu verzeichnen. Über alle Schulformen hinweg sind dies rund 800 Plätze, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen.“ Wie dieser drängende Bedarf aufgefangen werden soll, dazu habe die Stadt ein zweigliedriges Planungsprogramm aufgesetzt, Oberbürgermeister Sören Link: „Wir arbeiten zunächst mit Hochdruck an Lösungen, um die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung mit Schulraum kurzfristig sicherzustellen. Dazu gehört neben der Nutzung aller Raumressourcen an den Schulen auch die Variante, mobile Klasseneinheiten aufzustellen. Dies ist für 21 Schulstandorte vorgesehen. Diese Container sind aber nur eine temporäre Lösung für maximal drei Jahre.“
„Schulgebäude reaktivieren“
Schuldezernent Thomas Krützberg ergänzt: „Parallel arbeiten wir an Planungen, die eine dauerhafte Schulraumerweiterung darstellen werden. Hierzu werfen wir unter anderem einen Blick auf möglicherweise zu reaktivierende Gebäude und suchen nach Möglichkeiten, an vorhandenen Schulstandorten durch Erweiterungs- und Anbauten den Raumbedarf sicherzustellen.“ In zwischen Elternvertretern, Schulaufsicht und Amt für Schulische Bildung erfolgten Gesprächen wurde hervorgehoben, dass zusätzliche Klassen nur dann gebildet werden, wenn eine ausreichende Lehrerversorgung sichergestellt ist.