Duisburg-Rumeln. . Zwei Anwohner forderten von Bezirksvertretung Tempo 30, ein absolutes Halteverbot auf der gesamten Strecke und ein Durchfahrtverbot für Busse und Lkw. Doch die Verwaltung verweist auf das geltende Recht
Von „unzumutbaren Zuständen“ durch „wild parkende Pkw“ an der Dorfstraße in Rumeln sprechen die Anwohner Gerhard Krebs und Heinz Kramer. Anfang 2015 war ihre Geduld am Ende, im Februar schickten die Rentner eine Eingabe nach §24 Gemeindeordnung an die Rheinhauser Bezirksvertreter. Darin forderten sie, das geltende eingeschränkte Halteverbot am Vormittag durch ein Halteverbot ohne Zeitbegrenzung zu ersetzen, die vorhandene Tempo-30-Zone von Rumeln-Markt zur Kurve Binsenteich (300 Meter Länge) bis zur Potmannstraße (weitere 500 Meter) zu verlängern, ein Durchfahrtverbot für den Lkw-Verkehr sowie Reise- und Linienbusse für die gesamte Dorfstraße zu verhängen. Die Bezirksvertreter reichten die Petition an die Verwaltung durch, das Stadtplanungsamt antwortete, konnte aber kaum Hoffnung machen...
Problemzone mit „großem Gefahrenpotenzial“
Ihre Dorfstraße sehen Krebs und Kramer als Problemzone mit „großem Gefahrenpotenzial“, so steht es in ihrer Eingabe, besonders „kritische Brennpunkte“ sind für die Rumelner die Bereich vor der Rumelner Zweigstelle der Sparkasse Duisburg und vor dem Imbiss „Memo“ etwa 200 Meter weiter.
Die Ausgangslage: Ein absolutes Halteverbot besteht bisher nur auf der rechten Seite der Dorfstraße in Richtung Markt/Binsenteich, und zwar von der Klosterstraße bis etwa zur Gaststätte „Der Holländer“. Ein eingeschränktes Halteverbot besteht dagegen auf der linken Seite der Dorfstraße, von der Potmannstraße bis etwa zur Sparkasse -Filiale.
Folge: Vor allem vor den Wohnhäusern Nummer 44 bis 46 haben die Anrainer wildes Parken ausgemacht: „Hier beträgt die Breite des Fußgängerwegs nur etwa ein bis 1,2 Meter. Die Pkw parken hier auf diesem Fußgängerweg mit aufgeklappten Außenspiegeln und versperren somit den restlichen Fußweg“, so Krebs und Kramer in ihrer Petition. „Schul- und Kindergartenkinder sowie Mütter mit Kinderwagen werden somit gezwungen, auf die Straße auszuweichen oder die Straßenseite zu wechseln.“ Zwar wurden vor den Häusern 48 und 48a beschilderte Anwohnerparkplätze eingerichtet. Aber: „Auch dort parken Pkw auf dem Seitenstreifen und dem Bürgersteig und behindern die Zufahrt zu den Parkplätzen der zugehörigen Häuser. In den Nachmittags- und Abendstunden, besonders an Wochenenden, erreiche das Parken „chaotische Verhältnisse“.
„Reges wildes Parken“
Die an den Stichstraßen wohnenden Anlieger könnten nicht gefahrlos auf die Dorfstraße fahren, da hier große Autos und Anhänger die Sicht einschränken würden. Zu schnell fahrende Lkw und Busse sorgten für zusätzlichen Lärm, machten die Lage noch gefährlicher. Daher fordern Krebs und Kramer, die geltende Tempo-30-Zone zur Potmannstraße auszuweiten. Das lehnt das Stadtplanungsamt genauso ab wie die Ausweitung des Halteverbots: Auf der Dorfstraße zwischen Lohfelder Weg und Potmannstraße habe es von 1. Januar 2008 bis 1. Januar 2016 keine Unfälle gegeben, die auf eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen sei.“
Die Stadt lehnt eine erweiterte Tempo-30-Zone ab. Denn die Dorfstraße gehöre zum Duisburger Vorbehaltnetz, das die Durchlässigkeit für Busse, die Feuerwehr und andere Rettungsdienste sicher stelle. Dafür sei auch die Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h notwendig. Die Benutzung von Straßen könne die öffentliche Hand nach § 45 Straßenverkehrsordnung Absatz 9 nur beschränken oder verbieten, wenn „dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“. Dies sei hier nicht der Fall. Einem Fahrverbot für Lkw und Busse stünden wegerechtliche Vorschriften entgegen.