Duisburg-Homberg. . Moschee oder Kulturzentrum Hochheide: Fachamt fragt den Bauherren Deutsch-libanesischer Kulturverein nach Brandschutz, Entfluchtung, Lüftung und Parkplätzen.
Soll es eine Moschee werden oder doch nur ein Kulturzentrum, in Homberg-Hochheide an der Poststraße 3 unweit der Ladenstadt und des Wochenmarktes? Nichts genaues weiß man nicht, über den geplanten Um- und Ausbau hinter dem weißen Mehrfamilienhaus. Noch nicht. Aus internen Verwaltungsunterlagen geht hervor, dass der Bauantrag für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, den ein Deutsch-Libanesischer Kulturverein Ende Juli wie berichtet stellte, noch längst nicht entschieden ist. Im Gegenteil: Die zuständigen Beamten haben noch jede Menge Fragen, wie die Papiere zeigen.
Zum Beispiel diese hier: „In den vorliegenden Unterlagen ist die Person des Bauherren nicht geklärt“, befindet das Amt. Die Begründung: „Im Bauantrag ist Nadia Taleb als Bauherrin aufgeführt.“ „Damit fehlt es schon nach erster überschlägiger Prüfung an einer wesentlichen Voraussetzung des Bauantrages, hier der Identität des Bauherren“, beurteilt die Genehmigungsbehörde schriftlich und erwartet: „ Für eine weitere Prüfung des Sachverhaltes ist daher die konkrete schriftliche Benennung des Bauherren zu klären.“ Sollte aber der Deutsch-Libanesische Kulturverein Bauherr sein, müsse der juristische Ansprechpartner benannt werden und ein Auszug aus dem Vereinsregister beigebracht werden. Irritiert hat die Beamten offenbar auch diese Tatsache in dem Bauantrag: „Neben den Bauherren Frau Nadia Taleb und dem Deutsch-Libanesischen Kulturverein e.V. (ungeklärt), wird als weitere juristische Person ein Deutsch-Pakistanischer Kulturverein e.V., Poststraße 3, 47198 Duisburg, als Betreiberin ausgewiesen. Als Dienstleistungen werden kulturelle Aktivitäten angeführt.“
Wer ist der Ansprechpartner?
Nach erster überschlägiger Prüfung befinden die Beamten, sei der Verein „nicht auffindbar“, noch seien juristische Ansprechpartner genannt, noch seien kulturelle Aktivitäten aufgeführt. “ Das alles muss erst einmal nichts heißen, nur das Amt für Baurecht und -planung erwartet von dem muslimischen Antragsteller(in) Aufklärung, wie von jedem anderen Antragsteller klare Angaben. Der nächste Einwand gegen den Bauantrag in der ursprünglichen Fassung: „Da die Anlage flächenmäßig überwiegend Gebetsräume enthält, gehen wir von einer Nutzungsänderung in ,Kirche’ aus.“ In diesem Fall sind aber andere Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben als bei einem reinen Kulturzentrum. Dann der nächste Punkt in dem Papier: „Hier sind die erforderlichen Parkplätze einschließlich der Behindertenparkplätze sowie der barrierefreie Zugang nachzuweisen. „Der Hinweis: „Stellplätze in Längsaufstellung von 5,00 Metern Länge wie sie dem Bauantrag beigefügten Lageplan erkennbar seien, sind nur von Kleinwagen anfahrbar, nicht aber von Geländewagen und Kleinbussen.“ Und: Die Betriebsbeschreibung für das Bauobjekt enthalte keine Angaben zu Geräuschen, die Baubeschreibung keine Angaben zu Schallschutzmaßnahmen. Daher: „Es ist gutachterlich nachzuweisen, dass der erforderliche Schallimmissionsschutz für umliegende Baugebiete gewährleistet ist.“ Hierzu, seien zu- und abfahrende Fahrzeugbewegungen auf den Stellplätzen einzubeziehen, so das Papier.
Gefahr des Feuerüberschlags
Behörden achten bei Bauprojekten ganz besonders auf den Brandschutz. Hierzu heißt es in dem Dokument, die Dachkonstruktion sei unzureichend, es bestehe die Gefahr des Feuerüberschlags. Außerdem erscheint den prüfenden Beamten die Entfluchtung für mehr als hundert Personen durch Fenster in Mindestabmessungen als Notausstiege „verbesserungsbedürftig“. Insgesamt sei ein Brandschutz- sowie ein Lüftungskonzept nachzureichen.
Es steht also völlig in den Sternen, ob der Antrag des Vereins für den Umbau der ehemaligen Lagerhalle im Hinterhof der Poststraße 3 genehmigt wird. Wenn ja, steht noch jede Menge Arbeit an...
„Nicht auffindbar“ sei der deutsch-libanesische Kulturverein e.V., befanden die Duisburger Beamten nach erster , „überschlägiger Prüfung“. Doch eine Spur führt nach Rheinhausen-Bergheim. Dort hat sich wie berichtet im Sommer 2014 ein „Deutsch-libanesischer Kulturverein e.V.“ an der Bergheimer Ecke Grabenacker/Auf dem Dudel niedergelassen.
Der Rheinhauser Kulturverein besteht aus rund 30 Deutschen und Libanesen, die seit Jahren in Deutschland leben, so sein Vorsitzender Hussein Al-Bazaln. Nadia Taleb, Antragstellerin für das Bauprojekt in Homberg, gibt an, die Vereine in Rheinhausen und Homberg seien identisch.
Die zuständige Beamtin beim Bauamt wollte sich zu dem Vorgang auf Anfrage nicht äußern.