Duisburg-Baerl. . Kann ein Bebauungsplan samt Veränderungssperre das nicht gewünschte Projekt verhindern? Politik will erst Stellungnahme der Rechtsexperten aus dem Rathaus abwarten.

Hombergs Bezirkspolitiker sind sich allesamt einig: Niemand will den sogenannten „Baerler Riegel“, eine Anlage mit 17 Wohnungen in der Nähe des Baerler Buschs. Baerl soll seinen dörflichen Charakter behalten, heißt es immer wieder. Darüber, ob das Projekt womöglich noch zu verhindern ist, sind sich die Volksvertreter uneins. Rechtsexperten bei der Stadtverwaltung sollen jetzt für Klarheit in der Sache sorgen.

Dass per CDU-Antrag ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden kann, der den „Riegel“- Projektentwickler ohne Entschädigungszahlungen dazu zwingt, eben keine 17 Wohnungen zu bauen, glauben SPD/Grüne und die Linke nicht. Die Stadt würde in einen Entschädigungsprozess getrieben, mögliche Zahlungen in Millionenhöhe inklusive.

„Gutachten nichts wert“

Die von der Union zitierten Gutachten kämen allesamt von Anwälten, die Kläger gegen den „Baerler Riegel“ vertreten würden, da sei es klar, dass diese davon sprächen, dass keinerlei Entschädigungszahlungen zu leisten seien. Dieses von SPD-Fraktionschef Hans-Gerd Bosch genannte „Parteiengutachten“ sei nichts wert, was Experten bei der Stadtverwaltung wohl auch bestätigen werden würden. „Kommt es zu einem Entschädigungsprozess,, geht es um die Ertrags-Differenz von den von uns gewünschten drei Doppelhäusern zu dem 17 Wohnungen-Haus, da kommen schnell Millionenbeträge zusammen“, mutmaßt Hans-Gerd Bosch. Man habe im Vorfeld alles versucht, das Bauprojekt zu verhindern, es gebe einen rechtskräftigen Bauantrag nach Paragraf 32, würde man jetzt einen Bebauungsplan mit entsprechender Veränderungssperre beschließen, handele man rechtswidrig mit entsprechenden Konsequenzen.

Letztlich verschob die rot-rot-grüne Mehrheit den CDU-Antrag auf die 1. Lesung. Man wolle erst die differenzierte Stellungnahme der städtischen Rechtsexperten abwarten, bevor man über den sehr weitreichenden Antrag abstimmen könne, so die Begründung.