Duisburg-West. . Rheinhauser und Homberger Bürger votierten dagegen. Doch ein landesweites Volksbegehren gegen die Neuordnung scheiterte wie eine Verfassungsbeschwerde. So beschloss Landtag das „Ruhrgebietsgesetz“.
Anfang der 1970er Jahre gab es in ganz Nordrhein-Westfalen eine intensive Debatte um die notwendige Neuordnung von Städten und Gemeinden, auch in Duisburg und am Niederrhein. So schlug die Stadt Moers eine neue kreisfreie Südstadt vor, mit Moers, Rheinhausen, Homberg, Kapellen, Rheinkamp und Neukirchen-Vluyn zu bilden, „um die bestehenden Strukturen und wirtschaftlichen Verflechtungen im Süden des Kreises Moers aufrecht zu erhalten.“
Moerser Südstadt war eine Option
Das berichtete die Historikerin und Juristin Dr. Astrid Künzel bei ihrem Vortrag über die kommunale Neuordnung in NRW vor 40 Jahren im Landesarchiv am Duisburger Innenhafen. „Damit sollte unbedingt eine Eingemeindung nach Duisburg gestoppt werden.“ Die Stadt Rheinhausen gab darauf ein eigenes Gutachten in Auftrag: Ergebnis: Rheinhausen sei nicht nur durch den Rhein, sondern durch ein dichtes Industrieband beiderseits des Stroms voneinander getrennt. Laut einer Umfrage seien 80 Prozent der Rheinhauser für ihre Selbstständigkeit, Rumeln-Kaldenhausen sollte eingemeindet werden. Rund 14 Prozent hätten für die Eingemeindung in eine Moerser Südstadt votiert. Und: Nur 1,9 Prozent entschieden sich für die Eingemeindung Rheinhausens nach Duisburg.
Wenn die Selbstständigkeit Rheinhausens nicht erhalten werden könne, wäre eine große Mehrheit der Befragten für ein Aufgehen in der Moerser Südstadt - und nur drei Prozent für die Eingemeindung nach Duisburg. Künzel: „Rheinhausen war stark linksrheinisch, nach Moers orientiert.“
In Rumeln-Kaldenhausen tendierte der Gemeinderat zur Selbstständigkeit, umliegende Dörfer sollten eingemeindet werden. Wenn Rumeln-Kaldenhausen nicht selbstständig bleiben könne, favorisierten die Gemeinderäte eine Eingemeindung nach Rheinhausen - aber nur, wenn Rheinhausen nicht wiederum nach Duisburg eingemeindet würde. Künzel: „Das lehnten die Landesbehörden ab.“
„Aktion Bürgerwille“ leistete Widerstand
Wie in Wattenscheid (Bochum), Kettwig (Essen) oder Rheydt (Mönchengladbach) formierte sich vor allem auch in Rheinhausen und Homberg der Widerstand der Bürger gegen die sich abzeichnende Neuordnung, die Eingemeindung nach Duisburg - am Ende erfolglos: Am 9. Juli 1974 stimmte der Landtag für das „Ruhrgebietsgesetz“. Damit war die Eingemeindung des Westens beschlossene Sache...
In Rheinhausen und Homberg fand die auch landesweit agierende „Aktion Bürgerwille e.V.“, die ein Volksbegehren gegen die kommunale Neuordnung in die Wege leitete, große Unterstützung: Bürgerversammlungen fanden statt, Flugblätter wurden verteilt, Plakate geklebt und auf zahlreichen Autos prangte das Logo der Einegemeindungsgegner. „Mo bleibt Mo - Du bleibt da!“ Mit „Mo“ war der Kreis Moers gemeint.
Für ein Volksbegehren stimmten damals 66 Prozent der Homberger und knapp 68 Prozent der Rheinhauser Bürger. Bei dem Volksbegehren selbst votierten rund 75 Prozent der Rheinhauser für die weitere Selbstständigkeit. Doch es half nichts: Auf Landesebene scheiterte das Begehren, das notwendige Quorum von 20 Prozent wurde mit sechs Prozent verfehlt. Eine Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen.