Im Februar dieses Jahres haben die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den NRW-Finanzämtern übernommen. Seitdem ist auch das Finanzamt Duisburg-West nicht mehr für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. „Trotzdem erreichen uns auch heute immer noch sehr viele Anrufe von Bürgern, die Fragen zu ihrer Kraftfahrzeugsteuer haben. Ich kann das zwar nachvollziehen, denn viele Jahre lang waren die Finanzämter ja auch für die Kfz-Steuer zuständig, aber das hat sich eben bereits im Februar dieses Jahres geändert!“, so Michael Simonis, Leiter des Finanzamts Duisburg-West. Er richtet deshalb die Bitte an die Bürger, sich ausschließlich an das Hauptzollamt Duisburg und nicht mehr an das Finanzamt zu wenden. Das Finanzamt habe keine Möglichkeit mehr, Fragen oder Anträge zu bearbeiten, da sämtliche Unterlagen und Daten bei der Zollverwaltung liegen.

Die Kfz-Steuer ist seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet. Bis Anfang dieses Jahres wurde die Kfz-Steuer weiterhin von den Finanzämtern der Länder verwaltet. Da der Bund eine sukzessive Übernahme der Daten von den Ländern vorsah, übergab NRW seine Daten bereits im Februar. Spätestens zum 1. Juli haben die Hauptzollämter die Verwaltung der Kfz-Steuer von allen Bundesländern übernommen. Seitdem ist ausschließlich das Hauptzollamt in Duisburg-Mitte (Am Burgacker 30) für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Derzeit erhalten viele Kfz-Halter ein Schreiben des Zolls, in dem auf die neue Bankverbindung zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer hingewiesen wird.