Bis gegen 18.30 Uhr dauerte am Montag die erste Runde des Erörterungstermins zum geplanten Gefahrstofflager der Firma Talke in der Rheinhausen-Halle. Bis dahin hatten Antragsteller, Gegner und Vertreter von Fachämtern unter der Leitung der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, vor allem diskutiert, ob für das Projekt mit bis 28 000 Tonnen Lagermenge eine Umweltverträglichkeits-Prüfung notwendig ist oder nicht. Weil die Tagesordnung nur zu einem kleinen Teil abgearbeitet werden konnte, wurde die Anhörung gestern fortgesetzt. Dabei diskutierten die insgesamt rund 25 Fachleute , ob das Lager an der Europallee dem Immissionsschutz (technische Anleitungen Luft und Lärm, Belastungen durch Lkw-Verkehr, Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit) entspricht. Ebenso kontrovers wurde debattiert, ob beim Betrieb in den drei geplanten Hallen das Wasserrecht eingehalten wird und dabei wassergefährdende Stoffe austreten können (Abwasser, Niederschlagwasser, Hochwasser, Löschwasserrückhaltung). Am Ende ging es um den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit (Katastrophenschutz).

Die Gegner zogen gestern nach 18 Stunden Diskussion ein erste Bilanz: „Die Bezirksregierung ist vielen unserer Argumente gefolgt. Die Antragsunterlagen der Firma Talke waren unvollständig. Talke muss ein großes Portfolio an Nachbesserungen erledigen und zahlreiche Unterlagen für den Bauantrag nachreichen“, sagte Kerstin Ciesla vom BUND Duisburg, der die Bürgerinitiative „Kein Giftstofflager in Rheinhausen“ bei der Anhörung in Rheinhausen auch mit zwei Fachanwälten aus Berlin und Witten unterstützte. Außerdem habe sich gezeigt, so Kerstin Ciesla, dass Talke zahlreiche Stoffe, die auf Logport gelagert, gemischt und abgefüllt werden sollen, in den Antragsunterlagen nur mit wenig aussagekräftigen Produktnamen, aber nicht mit den genauen chemischen Zusammensetzungen deklariert habe. Insgesamt müsse Talke noch so viel Informationen nachliefern, dass aus Sicht der Bürgerinitiative die Öffentlichkeit erneut beteiligt werden müsse: „Dann ist eine neue, aktualisierte Offenlegung der Antragsunterlagen und ein zweiter Erörterungstermin fällig.“