Duisburg/Gelsenkirchen. Ein VRR-Gutachten kommt zum Ergebnis: Die Reaktivierung der Ratinger Weststrecke von Duisburg nach Düsseldorf wäre machbar, bezahlbar, sinnvoll.

Es lohnt sich, die „Ratinger Weststrecke“ zu reaktivieren – Personenverkehr auf der Strecke Duisburg–Ratingen–Düsseldorf wäre „volkswirtschaftlich sinnvoll“. Zu diesem Ergebnis ist ein vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beauftragter Gutachter gekommen, teilt der VRR mit. Dieser stellte die Machbarkeitsstudie zur Zugstrecke entlang von Bissingheim, Wedau und „Sechs-Seen-Wedau“ am Montag in Gelsenkirchen Vertretern der Kommunen vor, die die Studie als Regio-Netzwerk beauftragt hatten: Duisburg, Ratingen, Düsseldorf und Kreis Mettmann.

Auch interessant

Zentral für die Anbindung des riesigen Neubaugebietes „Sechs-Seen-Wedau“ ist auch für Duisburgs Planungsdezernenten Martin Linne die Wiedereröffnung der Ratinger Weststrecke. Er sehe „gute Chancen“, dass diese in den nächsten Jahren befahren werden könne, hatte er jüngst gesagt, obwohl es solche Pläne seit 20 Jahren gibt. Nichtsdestotrotz fordert der Bürgerverein Wedau/Bissingheim einen zusätzlichen Haltepunkt südlich der Haltestelle Wedau.

Ratinger Weststrecke ein positives Beispiel für „Siedlungsentwicklung und Mobilität“

Nach Ansicht der Gutachter lohnt es sich, die Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen – auch für späteren Personenverkehr auf der Strecke. Sie bewerteten das Projekt laut VRR als „baulich machbares sowie finanzierbares Vorhaben, das neben dem verkehrlichen Nutzen einen wesentlichen Beitrag leisten kann, weitere Verkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern“. Verbunden mit den Zielen des Regio-Netzwerkes sei das Projekt ein positives Beispiel für ein „ganzheitliches Denken von Siedlungsentwicklung und Mobilität“.

So könnte die „Ratinger Weststrecke“ von Duisburg bis Düsseldorf Hauptbahnhof verlaufen.
So könnte die „Ratinger Weststrecke“ von Duisburg bis Düsseldorf Hauptbahnhof verlaufen. © funkegrafik nrw | Miriam Fischer

Der beauftrage Gutachter präsentierte laut VRR vier verschiedene Planfälle, die allesamt einen positiven Kosten-Nutzen-Indikator aufweisen. Um ÖPNV-Investitionsvorhaben wie dieses mit Fördermitteln nach dem ÖPNV-Gesetz NRW bezuschussen zu können, sei eine positive Kosten-Nutzen-Bewertung Voraussetzung.

Bewertung für Aufnahme in ÖPNV-Bedarfsplan notwendig

„Aufgrund der positiven Untersuchungsergebnisse werden die Partner das Projekt weiterverfolgen und haben heute gemeinsam deutlich bekundet, dass sie die weitere Projektentwicklung zeitnah und mit Nachdruck verfolgen werden“, so ein VRR-Sprecher. Die Kommunen wollen die Ergebnisse demnach im Detail auswerten und das weitere Vorgehen abstimmen.

Auch interessant

Im Mittelpunkt der Studie steht eine vereinfachte Kosten-Nutzen-Untersuchung. Sie ist Grundlage für die Weiterführung und Umsetzung des Vorhabens sowie die Feststellung der Förderfähigkeit. Damit die Ratinger Weststrecke in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden kann, muss eine „Standardisierte Bewertung“ vorliegen. Mit der Machbarkeitsstudie, so der VRR, sei eine neutrale Grundlage für weitere Planungsschritte geschaffen.