Huckingen. 2010 wurde mit dem Bau des letzten Abschnitts der B 8n begonnen. Darin enthalten sind das neue Autobahnkreuz Duisburg-Süd und die Verbreiterung der B 288 zur A 524 zwischen Rahm-West und Huckingen. Die Bauarbeiten hätten nach der ursprünglichen Planung schon Anfang 2013 abgeschlossen sein sollen. Warum das nicht geklappt hat, erläutert der zuständige Bauleiter.

Ist es ein Skandal oder der übliche Zeitverzug, dass das Autobahnkreuz Duisburg-Süd auch viereinhalb Jahre nach Baubeginn noch nicht fertig ist? Tatsache ist jedenfalls, dass im Februar 2010, als der damalige NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU) feierlich den Startschuss für den letzten Abschnitt der B 8n freigab, der Jahresbeginn 2013 als Termin für die Fertigstellung genannt wurde.

Gemeint war damit der gesamte Bauabschnitt. Und dazu gehörte nicht nur der Anschluss der B 8n an die A 59, sondern auch der Bau des Autobahnkreuzes und die Verlängerung der A 524 von Rahm-West bis zum Heidberg.

Anfang 2013 wurde dann der Herbst 2014 als Termin genannt. Und in der Tat scheint es, dass bis dahin immerhin das Autobahnkreuz selbst komplett fertig ist. So kündigt es jedenfalls Bauleiter Roland Schmidt vom Landesbetrieb Straßen NRW an. Zur Zeit fehlt dort noch die Fertigstellung des letzten Autobahnohrs mit den Verbindungen von Duisburg nach Krefeld und von Breitscheid nach Düsseldorf. Vorübergehend ist auch wieder Duisburg - Breitscheid un­terbrochen, muss in Froschenteich gewendet werden.

Noch drei Brücken fehlen

Nach dem 2010 vorgelegten Zeitplan müsste aber auch die Verlängerung bis Huckingen mit dem Bau der neuen Anschlussstelle dort fertig sein. Aber bislang ist nur die Lärmschutzwand für die neue Autobahnauffahrt angelegt. Von den gleich drei neuen Brücken über Angerbach, Stadtbahn und alte B 8 fehlt noch jede Spur.

„Im Grunde waren es Probleme mit Bauschutt im Untergrund“, sagt der Bauleiter, „die uns so zurückgeworfen haben.“ Das größte Problem stellte sich erst im Sommer 2013 ein. Da zeigte sich, dass noch 25 000 Tonnen oder 1000-Lkw-Fuhren mit Bauschutt im Un­tergrund des letzten Auto­bahn­­ohrs ausgekoffert und abtransportiert werden mussten. Sie waren beim maßgeblichen Bodengutachten vor Baubeginn nicht aufgefallen. „Bodenproben werden nur stichprobenartig gemacht“, sagt dazu der Bauleiter. „Das ist Pech.“

Keine Konventionalstrafen

Was den Weiterbau der A 524 in Höhe Angerbach angeht, gibt Roland Schmidt zu bedenken, dass auch der Abriss der alten Ölmühle am Verloher Kirchweg, schon auf Düsseldorfer Gebiet, noch Zeit gekostet habe. Die Archäologen hätten ihre Bewertungen erst abschließen müssen. Am Ende habe für den Abriss und den Erhalt als Bodendenkmal sogar der Planfeststellungsbeschluss ergänzt werden müssen. „Solange hatten wir kein Baurecht.“ Und dann gibt es da noch Unstimmigkeiten mit den beauftragten Baufirmen. „Es gibt beiderseitige Nachforderungen“, sagt Schmidt. Konventionalstrafen seien aber nicht vorsehen.