Ungelsheim.
Auf der Osteroder Straße hat man nicht viele Möglichkeiten, zu parken. Beidseitig ist, nur für die Straßenreinigung ausgenommen, so genanntes halbhüftiges Parken, also mit einer Fahrzeughälfte auf dem Gehweg, ausgeschildert. Auf der westlichen Straßenseite hilft eine weiße Gehweg-Markierung dem Autofahrer dabei. Auf der gegenüberliegenden Seite ist sie in Höhe Hausnummer 40 nicht (mehr) vorhanden.
Dort aber soll Benjamin Henkel (20) am 11. September, einem Donnerstag, um 9.23 Uhr „entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart“ geparkt haben. Zeichen 315 steht für das halbhüftige Parken. „Entgegen“ dieser Art zu parken, so verstand er es, das konnte also nur der Vorwurf sein, stattdessen komplett auf der Fahrbahn geparkt zu haben. Dazu aber passte der Zusatz in der Verwarnung nicht, er habe dabei Fußgänger behindert.
Hätte er auf der Fahrbahn geparkt, dann hätte der junge Mann den dort fahrenden Linienbus behindert. Er ist der Grund für die Parkregelung.
Mit dem Durchlass für Fußgänger ist das auf der östlichen Straßenseite so eine Sache. Zweieinhalb Gehwegplatten Platz bleibt ihnen noch. Das reicht gerade für die Breite eines Rollators. Teilweise ist aber eine halbe Gehwegplatte durch Unkraut zugewuchert, so dass es noch enger wird. Das zu vermeiden, so teilt die Stadtverwaltung mit, sei an dieser Stelle Sache des dortigen Hauseigentümers.
Erst die Nachfrage bei der Stadt gibt Klarheit, was dem jungen Mann konkret vorgeworfen wird: Er habe, so Stadt-Sprecherin Gabi Priem, nur noch mit den beiden linken Reifen auf der Fahrbahn gestanden, fast mit der gesamten Fahrzeugbreite also auf dem Gehweg. Und deshalb sei es eng geworden. Auch das bestreitet der junge Mann und hat Einspruch eingelegt. Für das Zuwuchern kann er schließlich nichts.