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Nach acht Jahren Widerstand gegen die CO-Pipeline von Bayer herrscht bei der Duisburger Bürgerinitiative Zuversicht nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (wir berichteten). „Wir haben gewonnen“, rief Sprecher Erich Hennen den Mitgliedern bei ihrem Treffen im ev. Gemeindezentrum Ungelsheim zu, setzte aber mit Blick auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Karlsruhe eine Klammer: „Aber noch nicht ganz.“
Dank an die Kläger von Klägern
Sein Dank galt den Klägern aus Monheim, die sich erfolgreich gegen die Enteignung ihrer Grundstücke wehrten. Die wiederum ließen ihrerseits Lob für die Unterstützung an die BI ausrichten: „Nur mit euren Aktivitäten und Demonstrationen konnten wir den öffentlichen Druck aufrechterhalten.“
Mindestens zwei Jahre, eventuell auch mehr werden bis zur finalen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes vergehen, glauben die beteiligten Anwälte. Für weitere Demos der BI fehlt damit der Anlass. „Wir warten auf Karlsruhe“, lautet daher die Losung. Zwischen den einzelnen Treffen wird es größere Abstände geben, vielleicht einen gemeinsamen Ausflug, einen ökumenischen Gottesdienst. „Die BI darf bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht auseinanderfallen“, sagt Erich Hennen mit Blick auf eine mögliche Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung.
Seinen Rückblick auf die vergangenen acht Jahre nutze der BI-Sprecher zur Abrechnung mit dem Bayer-Konzern, der Politik und Bezirksregierung. „Wir sind von Bayer vom ersten Tag an auf entwürdigende Art belogen worden“, so Hennen. Die Produktion des giftigen Gas in Uerdingen sei nicht nur sicherer sondern auch billiger, betont er mit Blick auf das Gutachten des NRW-Umweltministeriums. Hennen: „Ich weiß bis heute nicht, warum sie diese Leitung unbedingt wollen.“
Es gebe allerdings „Hinweise darauf, dass etwas anderes geplant war, als uns immer gesagt wurde“, so der BI-Sprecher. Tatsächlich, so vermuten die Gegner, solle die Leitung als CO-Speicher genutzt werden, weil ein Gasometer ähnlicher Kapazität im Werk nicht genehmigungsfähig wäre. „Der genehmigte Betriebsdruck von 13,5 bar Druck ist zu gering, um Uerdingen zu versorgen. Bei Stillstand dürfte die Leitung aber mit 40 bar gefüllt werden.“ In der Argumentation von Land und Bayer sei mehrfach nicht von Versorgung, sondern von „Bevorratung“ die Rede gewesen.
Eine weitere Befürchtung: Die CO-Leitung könnte Vorbild sein für den Bau von weiteren Pipelines für ähnlich gefährliche Stoffe. „Wenn diese Leitung am Ende genehmigt wird, ist sie Stand der Technik.“