Großenbaum.

Die Stadtverwaltung nimmt jetzt zu den fehlenden zweiten Fluchtwegen in den Tiefgaragen in der Straße Am Golfplatz (wir berichteten) Stellung.

In den Tiefgaragen habe durch das Fehlen des zweiten Fluchtwegs eine Gefahrenlage bestanden, so Stadtsprecherin Gabi Priem. Deshalb habe man handeln müssen. Ohne das Öffnen der Tore betrage der sonst einzige Fluchtweg 45 statt maximal 30 Meter. Da das Öffnen der Tore von Hand sehr umständlich sei, viel Kraft und Zeit koste, habe man verfügen müssen, sie vorläufig geöffnet zu halten. Sonst würde es im Gefahrenfall zu möglicherweise lebensbedrohlichen Folgen kommen.

Die von der Stadt erlassene Ordnungsverfügung sei bestandskräftig und das Vorgehen der Stadt generell durch Gerichte bestätigt. Spätestens alle sechs Jahre, so Priem, werde so eine Großgarage überprüft. Ob die Tiefgarage in Großenbaum seinerzeit schon ohne zweiten Rettungsweg genehmigt wurde oder ob das Fehlen bei den Kontrollen stets übersehen oder aber von den Prüfern nicht beanstandet wurde, sei für das jetzige Einschreiten der Stadt völlig unmaßgeblich.