Wedau. . Seitdem aus Sicherheitsgründen Radfahrer zwischen Kruppstraße und Wedau die Fahrbahn benutzen müssen, reißt die Diskussion nicht ab. Karl-Ernst Pikelj, der sie mit seiner Kritik an rücksichtslosen Radlern ausgelöst hat, nennt jetzt den Grund für das Dilemma: ein völlig zugewucherter Gehweg.
Mit seiner Kritik am rücksichtslosen Fahrstil einiger Radfahrer auf dem bis vor kurzem kombinierten Geh- und Radweg an der Masurenallee hat Karl-Ernst Pikelj die Diskussion losgetreten. Seitdem ist der Weg als reiner Radweg beschildert. Und das hat die Radfahrer auf den Plan gerufen, die um ihre Sicherheit beim Fahren auf der Straße bangen. Der ganze Streit, sagt Pikelj, wäre nie entstanden, wenn die Stadt nicht jahrelang die Pflege der Fahrbahnrandes versäumt hätte. Denn die Masurenallee habe früher einen unbefestigten Gehweg neben dem gepflasterten bzw. asphaltierten Radweg gehabt.
Scharrt man mit den Schuhen, lässt sich der feine Splitt unter der dicken Unkrautdecke noch finden. Und in Höhe vom VfL Wedau tritt er ganz offen zutage. Nur weiter südlich, zwischen den Einmündungen von Werkstättenstraße und Wedauer Brücke, gibt es keine Anzeichen mehr für diesen Gehweg. Dafür läuft aber direkt am Ufer der parallel verlaufenden Regattabahn ein Gehweg. Und noch weiter südlich, hinter der Einmündung Wedauer Brücke, verlaufen Rad- und Gehweg wieder nebeneinander.
Keine Ausnahme für Behinderte
Die jetzige Sperrung für Radfahrer liegt auch nicht im Sinne von Karl-Ernst Pikelj. Auch er hält es für viel zu gefährlich, auf der Straße zu radeln. Er fragt sich vor allem, was jetzt zum Beispiel Georg Hans aus Wanheimerort mit seiner Tochter Lena (22) machen soll. Die beiden seien oft dort unterwegs. Lena ist geistig behindert, muss jetzt aber mit ihrem Liegefahrrad auch auf die Straße. Schließlich mache die Straßenverkehrsordnung ja nur für Kinder davon eine Ausnahme.
Das bestätigt auf Nachfrage jetzt auch ein die Polizei. „Kinder bis acht Jahren müssen auf dem Gehweg radeln“, sagt ein Sprecher, „Kinder bis zehn Jahren dürfen es.“ Allerdings könnten Polizisten im Einzelfall entscheiden, ob sie ein Verwarngeld verhängen oder nur eine mündliche Verwarnung aussprechen. Fehle etwa bei einer älteren Person wie bei Lena die nötige geistige Reife, könne ihr Fahren auf dem Gehweg durchaus geduldet werden. Aber generell zulässig sei es für sie nicht.
ADFC schweigt
Für Karl-Ernst Pikelj ist es da kein Wunder, dass Duisburg beim Fahrradklimatest des Fahrradclubs ADFC schon 2012 vom 22. auf den 29. und vorletzten Platz aller Städte im Ruhrgebiet gefallen sei. Allerdings vermisst er eine Stellungnahme des ADFC zu dem Konflikt.