Buchholz. Der Berliner Investor des Gesundheitszentrum favorisiert angeblich eine Wohnbebauung auf dem Grundstück am Sittardsberg. Das sickerte aus der nichtöffentlichen Sitzung der Bezirskvertetung durch. Die Politik hat Bedenken gegen die beiden Mehrfamilienhäuser mit 50 Eigentumswohnungen.
Gleich mit einem heiklen Thema werden sich die am 25. Mai neu zu wählenden Bezirksvertreter im Duisburger Süden nach ihrer Wahl befassen müssen: Neben dem Gesundheitszentrum am Sittardsberg sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit zusammen 50 Eigentumswohnungen entstehen. Das verlautete jedenfalls aus gut unterrichteten Kreisen.
Im nichtöffentlichen Teil berieten die Bezirksvertreter in ihrer letzten Sitzung Ende April über das Vorhaben des Berliner Investors „RENTAMed“. Der hatte für über 13 Mio Euro 2010 das Gesundheitszentrum dort errichtet und hatte schon damals die Option, das Zentrum etwa noch um das Doppelte nach Norden hinaus, also zum Parkplatz des Bezirksamtes hin, zu vergrößern. Davon scheint man jetzt Abstand genommen zu haben, favorisiert eine Wohnbebauung. Allerdings wollte sich Gerald Stechbarth, Geschäftsführer der in Wriezen bei Berlin ansässigen Firma, dazu gegenüber der Redaktion nicht konkret äußern. „Dazu ist es noch zu früh“, erklärte er.
Vorbescheid für Erweiterung erteilt
Wie zu erfahren war, gab es in der Bezirksvertretung übereinstimmend Bedenken dagegen. Begründung: Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft zum dortigen Penny-Markt mit seinem morgendlichen Lieferverkehr, zum Hotelbetrieb und zum Verkehr auf dem Parkplatz davor, da seien Konflikte mit den Käufern der Wohnungen von vornherein vorprogrammiert.
„RENTAMed“ verfügt bereits über einen positiven Bauvorbescheid für die Erweiterung des Gesundheitszentrums. Für die Wohnbebauung müsste er neu beantragt werden. Dem würden die noch amtierenden Bezirksvertreter parteiübergreifend gerne einen Riegel vorschieben. Wie es heißt, wollten sie aber ihre in zwei Wochen gewählten Nachfolger nicht schon darauf festlegen, sondern ihnen die Entscheidung überlassen.
Schon das Gesundheitszentrum selbst war seinerzeit umstritten. So sagte ein Verkehrsgutachter eine Belastung der Kreuzung am Sittardsberg und vor allem des Altenbrucher Damms bis an die Grenze des Erträglichen voraus. Der von den Bezirksvertretern geforderte Kreisverkehr wurde nicht verwirklicht. Eine Klage von Nachbarn gegen das hohe Gebäude scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Richter befanden, das nach dem „Baulückenparagrafen“ genehmigte Objekt füge sich, wie vorgeschrieben, auch in die Umgebung der Einfamilienhäuser an der Swakopmunder Straße ein.
Auch aus der niedergelassenen Ärzteschaft gab es Kritik. Sie richtete sich vor allem dagegen, dass hinter dem Zentrum zwei Krankenhausbetreiber stünden und damit in den Aufgabenbereich der niedergelassenen Ärzteschaft eindringen würden.