Hüttenheim.

Gescheitert ist jetzt vor dem Arbeitsgericht in Stadtmitte die Anfechtung der Betriebsratswahl bei dpd im Indus­triegebiet Am Röhrenwerk, die im Juni 2013 stattgefunden hatte. Das Gericht wies die Klage einer Gruppe von Beschäftigten, die bei der Wahl unterlegen waren, zurück.

Die Kläger hatten nach der Wahl schweres Geschütz gegen die bei der Wahl erfolgreiche Liste der Gewerkschaft ver.di und gegen die Gewerkschaft selbst aufgefahren. Sie hatten dem damals amtierenden Betriebsrat als Wahlvorstand die Manipulation dieser Wahl vorgeworfen und der Gewerkschaft, dafür Rückendeckung gegeben zu haben.

Im Kern lautete der Vorwurf der Wahlanfechter, der Wahlvorstand habe Einfluss auf die Briefwahl genommen, habe Hausbesuche durchgeführt und darauf gedrängt, die Stimmzettel in seiner Anwesenheit auszufüllen. Die Beteiligung an der Briefwahl war damals hoch.

Verlauf der Briefwahl auffällig

Der Verlauf der Briefwahl schien auch dem Arbeitsgericht bei der ersten Verhandlung Mitte Februar auffällig. So erließ die Richterin Beweisbeschluss, wollte Zeugen dazu hören. Dazu kam es am 10. April. Und nach dieser Zeugenvernehmung, bestätigt das Gericht jetzt, wurde die Klage der Wahlanfechter zurückgewiesen. Einzelheiten der Begründung stehen noch nicht fest.

Die Gewerkschaft ver.di jedenfalls zieht eine positive Bilanz der Auseinandersetzung: Die Wahlanfechtung habe das ehrenamtliche Engagement von Betriebsräten in Misskredit bringen wollen. Das sei gründlich gescheitert, so der Gewerkschaftssekretär Stefan Kaufmann. „Wir hoffen nun inständig, dass alle Beteiligten sich wieder ihren eigentlichen Aufgaben widmen können.“

Gegen den Beschluss des Gerichts ist jetzt allerdings noch eine Beschwerde beim Landesarbeitsgericht möglich.