Wedau. .

Nun ist es endgültig. Der Kies in den Vorgärten der denkmalgeschützten Wedauer Gartensiedlung muss weg. Bis zum 1. April haben die Hausbesitzer Zeit, den Kies zu entfernen und die Gärten entsprechend der Denkmalsatzung herzurichten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Damit ist der weitere Rechtsweg ausgeschlossen.

„Dann mache ich die Steine eben weg und lege sie hinten im Garten an der Sitzgruppe aus“, sagt Klaus Wessel, Besitzer eines Reihenhauses Zu den Eichen 98. Er hat den Stein des Anstoßes ins Rollen gebracht, als er seinen Vorgarten mit dem Schotter auslegte, weil auf Grund der hohen Bäume die Pflanzen dort vor sich hin kümmerten.

Er wird zügig handeln, will auf keinen Fall das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro zahlen müssen. Das Geld wird fällig, falls er der Aufforderung der Denkmalschützer nicht nachkommt. Andere Betroffene sehen dies wohl ähnlich, weiß Wessel aus Gesprächen in der Nachbarschaft. Einige fühlten sich jedoch ungerecht behandelt, Sie hätten den Eindruck, es werde mit zweierlei Maß gemessen und sollen angeblich über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken.

Keine Lust auf weiteren Ärger

Wessel will „einfach nur seine Ruhe haben“. Er habe keine Lust, sich weiter mit Behördenschreiben herum zu ärgern. Inzwischen hat er in Gartenkatalogen geblättert und wird robuste Bodendecker im Vorgarten pflanzen. Die Untere Denkmalbehörde wird dies kontrollieren.