Mündelheim.

Offiziell verfolgt auch die Stadt das Ziel, die unbesiedelten Freiräume zu erhalten. Wenn neu gebaut wird, dann in vorhandenen Siedlungen, im so genannten Innenbereich. Dem fühlt sich vor allem der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde verpflichtet. Aber er zog jetzt wieder den Kürzeren und muss den Bau einer neuen Reithalle am Ende der Straße Auf dem Hunsrück in Mündelheim hinnehmen. Denn das Baugesetzbuch erklärt auch die Haltung von Pensionspferden zur landwirtschaftlichen Tätigkeit, obwohl sie nichts mit Ackerbau und Viehzucht zu tun hat.

Und so ging es Dr. Johannes Meßer, dem Vorsitzenden des Beirats, auch gar nicht darum, die Halle selbst zu verhindern. Er wollte nur Vorkehrungen getroffen wissen, dass ihr Bau einen Nachahmungs-Effekt auslöst und so binnen weniger Jahre die ganze Umgebung ebenfalls zugebaut wird.

Anerkannter Erwerbszweig

Die neue Reithalle grenzt nicht etwa direkt an das Gehöft, sondern an das letzte Wohnhaus in der Straße Auf dem Hunsrück. Da bietet es sich an, auch beiderseits neben ihr noch Lücken zu schließen. Zwischen der künftigen Reithalle und dem Nachbarhaus verläuft die Grenze zwischen Innen- und Aussenbereich. Nach Angaben von Klaus Giezek von der Unteren Landschaftsbehörde wird die neue Halle mit 15 mal 30 Metern Umfang bei neun Metern Höhe eher klein ausfallen.

Giezek hält sie für unproblematisch. Da der Untergrund schon heute befestigt sei, sagt er, sei die damit verbundene Bodenversiegelung geringfügig. Zu verhindern sei der Bau eh nicht. „Pensionspferdehaltung ist ein aner­kannter landwirtschaftlicher Erwerbszweig.“ Viele Landwirte könnten ohne sie gar nicht mehr existieren. Wenn die nötigen Ackerflächen für den Futteranbau vorhanden seien, gebe auch die Landwirtschaftskammer, wie in diesem Fall, ihr fachliches Okay. Und zum ökologischen Ausgleich sei eine schöne Bepflanzung geplant, außerdem die Schließung ei­ner Lücke in einer Hecke. Dr. Meßer hatte für den Beirat aber gefordert, Verluste an geschützten Grünflächen, also auch für Parkplätze und Wege, dadurch auszugleichen, dass für einen so versiegelten Qua­dratmeter Boden zwei Quadratmeter Ackerfläche in Grünland umgewandelt werden. Giezek: „Sie machen schon mehr, als sie müssen.“

Eine weitere Ausdehnung der Bebauung dort befürchtet Klaus Giezek nicht. Sicher, sagt er, dürften Landwirte, die sich aufs Altenteil zurückziehen, neben ihrem Bauernhaus den Alterssitz errichten. Das sei hier nicht zu befürchten, ebensowenig ein Trick, der zuletzt in Serm angewandt worden sei. Serm ist die eigentliche Pensionspferde-Hochburg: Dort sei, sagt er, die Pensionspferdehaltung betrieblich von der übrigen Landwirtschaft abgetrennt worden. Und damit entstehe das Recht, dafür auch ein eigenes Wohnhaus mit Fernblick über die Felder errichten zu können. Das sei in Serm zwar nicht geschehen, die Wohnung vielmehr in die Reithalle integriert, aber die Befürchtungen von Dr. Meßer bezogen sich ja auch auf Mündelheim.

Niemand verbietet einem Landwirt übrigens, sein Wohnhaus an jemanden weiterzuverkaufen. Er verwirkt damit nur das Recht, neben seiner Betriebsstätte erneut bauen zu können.