Duisburg-Buchholz.

Der Tod ihres Nachbarn war den Mietern in der Allgäuer Straße 5 damals ganz schön an die Nieren gegangen. Dass sie jetzt auch noch für die Entsorgung der Möbel aus dessen Wohnung zahlen sollten, bringt Norbert Krause auf die Palme. Er sagt: „Ich zahle nur für meinen eigenen Sperrmüll.“

Ganz so einfach ist es nicht: Den Krauses flatterte die jährliche Ne­benkostenabrechnung ins Haus. Neben den üblichen Müllentsorgungs-, Strom- und Wasserumlagen enthält die Auflistung auch einen Posten Sperrmüllgebühr über 124,06 Euro. Für das ganze Haus mit seinen vier Mietparteien verlangte Großvermieter LEG 452,20 Euro. Je nach Wohnungsgröße wurde der Betrag umgelegt.

Vermieter räumt "Verbuchungsfehler" ein

„Hier im Haus ist kein Sperrmüll entstanden“, sagt Krause. „Nur die Wohnung des Toten musste ausgeräumt werden. Das ist dann mit dem Sperrmüll weggegangen.“ Krause vermutete schnell, dass der Vermieter einfach versucht habe, sich bei den Nachbarn das Geld für die Räumung der Wohnung wiederzuholen, was man ihm mündlich bestätigt haben soll. Auf seine schriftliche Anfrage bei der LEG habe er noch keine Antwort erhalten.

Auf Nachfrage der Redaktion geht’s dann schnell. „Die Überprüfung hat einen Fehler in der Abrechnung ergeben“, sagt Sprecher Mischa Lenz. Von einer Umlage der Wohnungsräumung ist jetzt keine Rede mehr. Der Betrag sei einfach falsch eingetragen worden. „Es handelt sich dabei um einen Verbuchungsfehler. Dieser wird umgehend von uns korrigiert.“

Abrechnungen aus der Nachbarschaft werden jetzt auch überprüft

Lenz verspricht schnelle Abhilfe: „Selbstverständlich erhalten die Mie­ter umgehend eine entsprechend reduzierte Betriebskostenabrechnung.“ Auch die Abrechnungen in den Nachbarhäusern, die alle der LEG gehören, wolle sich das Unternehmen noch einmal genau ansehen. „In diesem Zusammenhang werden wir außerdem die Position „Sperrmüllgebühren“ in den Betriebskostenabrechnungen für die gesamte Wohnanlage an der Allgäuer Straße noch einmal genau prüfen.“ Grundsätzlich gelte: Kosten werden den Verursachern in Rechnung gestellt.

Eine Ausnahme gibt’s dann doch: Steht Müll bei Mietwohnanlagen auf Gemeinschaftsflächen und ist kein Verursacher auszumachen, dann darf der Vermieter die Entsorgungskosten auf alle umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Norbert Krause hat deshalb jetzt noch mehr ein Auge drauf, dass niemand den Vorgarten vermüllt.