Mündelheim. . Der Streit um laute Gas-Schussanlagen im Duisburger Süden geht weiter. Ein Landwirt verteidigt die Anlagen. Sie seien nötig, damit Tauben nicht den Raps wegpicken. Hund Darko erleichterte sich an einer Schussanlage. Dann knallte es.
Darko zittert am ganzen Leib. Der viereinhalbjährige Rüde will den eingezäunten Garten am Rand der Bonnefeld-Siedlung nicht mehr verlassen. Er hat – aus Hundesicht – Schlimmes erlebt. Beim Gassigehen knallte es. Der Hund hatte sich an einer der Gas-Schussanlagen erleichtert, die seit einigen Tagen für mächtig Ärger im Duisburger Süden sorgen.
Frau vom Pferd gefallen
„Der Hund ist durch. Der wird sich nie wieder normal verhalten“, sagt Eigentümer Hans-Dieter Falkewitz. Er ärgert sich über Landwirte, die mit den Anlagen versuchen, Wildtiere zu vertreiben. Darko erwischte es auf einem Feld im Süden von Mündelheim. Der Hund rannte nach dem Knall über die Felder, wäre fast auf die B 288 geraten. Seiner Tochter sei vor zwei Jahren beim Ausreiten das Pferd durchgegangen. Die junge Frau sei heruntergestürzt. Das ist eine Seite.
Auf der anderen Seite stehen die Landwirte. Reinhard Mosch hat selbst bis vor einigen Tagen solche Knallanlagen in Betrieb gehabt. Er müsse die Schüsse absetzen, um Wildtauben aus dem Raps zu vertreiben. „Wir hatten in diesem Jahr ein Extremjahr“, sagt der Mündelheimer. Der Raps sei sehr langsam gewachsen. Tauben hätten versucht, hineinzupicken. Erst dann, wenn der Raps höher sei als eine Taube, seien die Schüsse überflüssig.
„Es tut mir leid für Anwohner, die in diesem Jahr länger darunter zu leiden hatten als sonst. Das ist schon laut“, sagt Mosch. „Für Hundebesitzer tut es mir nicht leid. Wir produzieren hier Lebensmittel.“
Mosch ist wütend auf die Hundebesitzer. Wer die Felder betrete, begehe Hausfriedensbruch. „Freilaufende Hunde haben auf einem Feld nichts zu suchen.“ Der Landwirt verweist darauf, dass seine Anlagen „zu 100 Prozent genehmigt sind“. Die Flaschen seien durch massive Käfige gesichert.
Die Stadt kann gegen legale Anlagen nichts tun. „Der Betrieb ist grundsätzlich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr erlaubt“, sagt Stadtsprecherin Jennifer Gräfe. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz genehmigt den Betrieb der Schreckschussanlagen. Allerdings dürften sie „nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden“, heißt es beim Landesamt. Bei der Beurteilung sollen sich die Ordnungsämter der Städte am „durchschnittlich empfindenden Mitbürger“ orientieren. Als Richtwerte für das Schussgeräusch gibt das Landesamt 50 Dezibel in reinen Wohngebieten, 55 in allgemeinen Wohngebieten und 60 in Misch,- Kern- oder Dorfgebieten an.
Reinhard Mosch verspricht, dass der Krach in zwei bis drei Tagen vorbei sei. „Der Raps ist mittlerweile hoch genug.“