Huckingen. .

Es war einer jener unwirtlichen Wintertage im Februar. Es hatte frisch geschneit, die Temperaturen waren eisig. Peter Kröll dachte sich, dass an diesem Tag die Straßenreinigung ausfallen wird, da sich die Wirtschaftsbetriebe voll und ganz auf den Winterdienst konzentrieren müssen. So war es denn auch. Aber trotzdem kassierte der Anwohner der Straße Im Ährenfeld ein Knöllchen. Und das ärgert ihn.

Der Reihe nach: Eigentlich sollte am 21. Februar, einem Donnerstag, die Straße gefegt werden. Damit die Fahrzeugen der Wirtschaftsbetriebe passieren können, waren wie üblich Halteverbot-Schilder für den entsprechenden Zeitraum aufgestellt. Beim morgendlichen Blick aus dem Fenster schaute Anwohner Peter Kröll auf eine verschneite Winterlandschaft. Ein Anruf bei den Wirtschaftsbetrieben bestätigte seine Vermutung: Die Mitarbeiter waren im Winterdienst eingespannt, die Reinigung würde ausfallen.

Daraufhin ignorierte Kröll das Halteverbot und stellte sein Auto am Straßenrand ab. „Die Schilder standen zwar noch da, aber ich wusste ja jetzt, dass sie keine Relevanz mehr hatten, weil die Straßenreinigung nicht kommen würde.“

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verpassten ihm trotzdem ein Knöllchen. „Das sind zwar nur 15 Euro. Aber die gönne ich der Stadt nicht“, sagt der Huckinger und ärgert sich. Kröll legte prompt Widerspruch ein, bekam aber bis heute keine Antwort. Auf Nachfrage der Redaktion beim Ordnungsamt heißt es: „Der Mitarbeiter hat korrekt gehandelt. Ein Halteverbot muss man respektieren, das ist so“.

Von Kulanz-Regelung oder einer Berücksichtigung des Anrufs bei der Stadtreinigung ist nicht die Rede.

Die Wirtschaftsbetriebe wollen ihre telefonische Auskunft zum Ausfall der Reinigung nicht als Freibrief fürs Parken im Haltverbot verstanden wissen. Dazu Sprecherin Silke Kersken: „Ich kann mir vorstellen, dass sich der Betroffene ärgert, aber im Halteverbot darf man nun mal nicht stehen.“