Bockum-Wittlaer.

Bislang lagen die Interessen der Stadtwerke Duisburg in Bockum-Wittlaer bei der möglichst uneingeschränkten Nutzung ihrer dortigen Trinkwasservorkommen. Wie ein Konflikt mit der Stadt Düsseldorf jetzt zeigt, hat sich die Interessenlage neuerdings verschoben. Im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster stand jetzt nicht mehr, eine Bebauung zu verhindern. Stattdessen stritten die Stadtwerke für Bauland in Bockum-Wittlaer.

Duisburgs Trinkwasserbedarf wird etwa zur Hälfte durch Brunnen in Bockum-Wittlaer gedeckt. Eine riesige Trinkwasserschutzzone umgibt die insgesamt drei Brunnenbatterien. Eingriffe darin versuchten die Stadtwerke stets mit allen Mitteln, bis hin zum Klageweg vor die Gerichte, zu verhindern. So wurde die umstrittene CO-Pipeline, obwohl am Rand der Zone verlaufend, bekanntlich durch Wohngebiet verlegt.

Ganz anders diesmal die Interessenlage. Das stadteigene Unternehmen verfügt im Bereich Feldhuhnweg/Wasserwerksweg auch über Bauland. 110 Eigenheime könnten dort nach einem Bebauungsplan aus dem Jahre 1967 gebaut werden. Wittlaer mit seiner Lage am Rhein gilt als besonders teures Pflaster. Dort lassen sich ganz andere Qua­dratmeterpreise erzielen als im Duisburger Süden.

Ackerland oder Bauland

Aber die Stadt Düsseldorf hob diesen Bebauungsplan vor einiger Zeit ersatzlos auf. Sie setzt dort auf die Sicherung der vorhandenen Freiflächen. Das müsste den Stadtwerken Duisburg gelegen kommen, schützt es doch das Trinkwasser vor potenziellen Gefahren. Kam es aber nicht. Die Duisburger klagten gegen die Nachbarstadt aus anderen Gründen. „Es ging um den Eingriff in unser Eigentum, der damit verbunden ist“, sagt Stadtwerke-Pressesprecher Helmut Schoofs. „So ein Bebauungsplan legt schließlich eine gewisse Wertigkeit des Geländes fest.“ Es geht um den Unterschied von Acker- und Bauland. Und das Oberverwaltungsgericht gab den Duisburgern auch Recht. Die Eigentumsrechte der Stadtwerke seien bei Abwägung aller Aspekte nicht ausreichend gewürdigt worden, befanden die Richter.

In Düsseldorf will man das Urteil so nicht hinnehmen, muss allerdings erst den Weg zum Bundesverwaltungsgericht freikämpfen. Den hatten die Münsteraner Richter zunächst nicht zugelassen.

Einen Zusammenhang mit Plänen, auf die Trinkwasserförderung dort möglichst ganz zu verzichten, sieht Helmut Schoofs nicht. „Diese Pläne sind doch seit anderthalb Jahren vom Tisch“, sagt er. Damals hatten die Stadtwerke kalkuliert, dass sie angesichts rückläufiger Verbrauchszahlen fast ganz auf Trinkwasser von dort verzichten könnten. Schon heute wird der Duisburger Norden aus dem Halterner Stausee versorgt. Aber aus der Bevölkerung gab es heftigen Widerstand. Denn als Folge wäre der Grundwasserspiegel im Süden, in Großenbaum zum Beispiel, deutlich angestiegen.